Wenn Sie Zusatzleistungen im Umfang von max. 35 Leistungspunkten im Bachelor erbringen wollen, müssen Sie bereits 120 Credits erbracht haben.
Für Zusatzleistungen im Master (Vorstudieren) gilt:
Prüfungen aus Modulen von Masterstudiengängen können erst abgelegt werden, sofern Studierende, die mit einem ihrer beiden Fächer im Bachelorstudium im 5. Fachsemester eingeschrieben sind und bereits 130 Credit Points erworben haben. Ist mit einem der beiden Fächer bereits das 6. Fachsemester erreicht, müssen 150 Credit Points nachgewiesen werden. Abweichungen können auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Außerdem müssen Sie die Erbringung von Zusatzleistungen beim Prüfungsamt beantragen.
Alle Studierenden sind angehalten, nach Erfüllung der Voraussetzungen und entsprechender Genehmigung durch das Prüfungsamt, maximal eine Veranstaltung vorzustudieren.
Grundlegende Informationen und die nötigen Formulare dazu gibt es beim akademischen Prüfungsamt unter dem folgenden Link:
https://www.tu-braunschweig.de/fk6/studierende/apa/formulare
("Aktive Teilnahme" wird mit einem S-Formular abgerechnet, indem bei „Art der Leistung“ einfach „Aktive Teilnahme“ vermerkt wird.)