Veröffentlichung zur Abgrenzung zwischen normaler und außergewöhnlicher Witterung im Bauvertragsrecht

In ihrer Veröffentlichung mit dem Titel "Normale und außergewöhnliche Witterung: Fortwährender Streit um richtige Abgrenzung" setzen sich AOR Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank Kumlehn (IBB), Dipl.-Ing. Nina Guicking (CEM Consultants) und Prof. Dr.-lng. Patrick Schwerdtner (IBB) mit der Abgrenzung zwischen normaler und außergewöhnlicher Witterung im Bauvertragsrecht auseinander.

Die Autoren zeigen die Unklarheiten über Ansprüche auf Bauzeitverlängerungen für Vertragsparteien infolge einer Unbestimmtheit der in Bauverträgen verwendeten Begriffe zur Witterung auf.
Bezug genommen wird insbesondere auf die Paragraphen § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B zur "Behinderung [...] durch höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände", der auch "außergewöhnliche Witterung" einschließe und dem § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B gegenüberstehe, gemäß dem  "Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste [...] nicht als Behinderung" gelten.

Die Veröffentlichung ist erschienen in: NZBau 2018 Heft 5, S. 269 - 275.