Vertrags- und Rahmenvertragsfirmen
Rahmen- und Auftragsfirmen, die regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum für die TU Braunschweig tätig sind, können auf Antrag von den Parkgebühren befreit werden. Hierzu melden die jeweiligen Organisationseinheiten (OEs) ihre beauftragten Firmen per E-Mail an parkraumbewirtschaftung(at)tu-braunschweig.de.
Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:
Die gemeldeten Unternehmen erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit eine entsprechende Dauerparkberechtigung.
Großtransporte / Postfahrzeuge
Folgende Fahrzeuge werden automatisch erkannt und sind von den Parkgebühren befreit:
Für diese Fahrzeuge gilt zudem keine maximale Parkdauer von 60 Minuten.
Liefer- und Servicefahrzeuge
Für alle anderen Lieferfahrzeuge, Zulieferer und Auftragsfirmen gilt eine kostenfreie Pick up-and-Drop off-Zeit von bis zu 60 Minuten.
Gelegentliche Auftragsfirmen mit Standzeiten über 60 Minuten
Sonstige Firmen
Firmen, die die Parkflächen der TU Braunschweig nur sporadisch nutzen, lösen ein reguläres Tagesticket. Bitte weisen Sie externe Auftragnehmer bereits bei der Auftragsvergabe auf die geltende Parkraumbewirtschaftung hin.