Gebührenbefreiung

Gebührenbefreiung

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Hochschulmitglieder mit einer Gehbehinderung Merkzeichen G oder aG können auf Antrag von den Parkgebühren befreit werden.

Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einem entsprechenden Nachweis per E-Mail an schwerbehindert(at)tu-braunschweig.de.

 

Finanzielle Härtefälle

Personen mit außergewöhnlichen finanziellen Belastungen, die durch den Bezug von Wohngeld oder das Laufen eines Privatinsolvenzverfahrens nachgewiesen sind, können auf Antrag von den Parkgebühren befreit werden.

Bitte richten Sie Ihren Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an die Personalabteilung.