Für die Teilnahme am Frühstudium ist eine Anstragstellung bis zum 01.10. für das Wintersemester und bis zum 01.04. für das Sommersemester erforderlich.
Als Frühstudierende*r kannst du bis zum Erwerb des Abiturs eingeschrieben bleiben und semsterweise Veranstaltungen belegen. Dazu ist in den Folgesemestern keine erneute Beantragung des Frühstudiums nötig.
Folgendes benötigst du für den Antrag auf ein Frühstudium: