Beantragung

Beantragung des Frühstudiums

Für die Teilnahme am Frühstudium ist eine Anstragstellung bis zum 01.10. für das Wintersemester und bis zum 01.04. für das Sommersemester erforderlich.

Als Frühstudierende*r kannst du bis zum Erwerb des Abiturs eingeschrieben bleiben und semsterweise Veranstaltungen belegen. Dazu ist in den Folgesemestern keine erneute Beantragung des Frühstudiums nötig.

Folgendes benötigst du für den Antrag auf ein Frühstudium:

  • Antragsformular Frühstudium
  • Bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Antragsformular und der Einverständniserklärung
  • Bescheinigung der zuständigen Schule über die überdurchschnittliche Begabung bzw. die Eignung für ein Frühstudium und die Zustimmung zum Veranstaltungsbesuch an der TU Braunschweig während der Unterrichtszeit (formloses Schreiben)

Dein Weg ins Frühstudium

  • Bitte sende den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Bescheinigung deiner Schule und ggf. der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im pdf-Format an fruehstudium(at)tu-braunschweig.de
  • Die zentrale Ansprechperson der TU Braunschweig für das Frühstudium prüft deinen Antrag und führt üblicherweise ein kurzes Orientierungsgespräch mit dir.
  • Danach reichst du die Unterlagen in Papierform entweder per Post oder persönlich bei unserem Immatrikulationsamt ein.
  • Anschließend bekommst du vom Immatrikulationsamt eine Bestätigung der Einschreibung zum Frühstudium.
  • Nähere Infos zu einzelnen Veranstaltungen und zum Erbringen von Prüfungsleistungen erhältst du bei den Studiengangskoordinator*innen des jeweiligen Studiengangs. Dort kannst du dich auch schon vor der Beantragung des Frühstudiums zur Wahl von Veranstaltungen beraten lassen.