Die Stellungnahme der KEF erfolgt per E-Mail. Sie geht der Person zu, die im Antrag unter "durchführender Forscher bzw. durchführende Forscherin" genannt wurde.
Wurde das Forschungsvorhaben als ethisch unbedenklich eingestuft, erhalten Sie eine positive Stellungnahme mit einer offiziellen Kennnummer. Diese Kennnummer können Sie ggf. in Publikationen als Referenznummer angeben.
Wurden bei der Begutachtung Bedenken oder Einwände gegen geplante Untersuchungsschritte geäußert, werden Ihnen diese ebenfalls per E-Mail mitgeteilt. Sie müssen sich dann mit der verantwortlichen Betreuungsperson über entsprechende Modifikationen des Untersuchungsplanes einigen.
Sollten sich im Verlauf der Erhebung wesentliche Änderungen der Studie ergeben, ist die KEF erneut zu konsultieren.