Ausländische Hochschulzugangsberechtigung

Bewerbung für Bachelorstudiengänge

Für ein Studium an der TU Braunschweig brauchen Sie mindestens einen Bildungsabschluss, mit dem Sie auch in Ihrem Heimatland studieren könnten. Das bedeutet, Sie müssen

  • die Sekundarschule abgeschlossen haben
  • und die Hochschulaufnahmeprüfung bestanden haben (falls diese Prüfung in Ihrem Heimatland existiert).
  • In einigen Fällen müssen Sie bereits in Ihrem Heimatland an einer anerkannten Universität studiert haben oder in Deutschland vorher das Studienkolleg besuchen.

Bewerbung für Masterstudiengänge

Grundvoraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang an der TU Braunschweig ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium im gleichen oder einem eng verwandten Fach. Es können weitere Qualifikationen verlangt werden.

Sprachkenntnisse

In den meisten Studiengängen der TU Braunschweig ist die Unterrichtssprache Deutsch. Daher müssen Sie bei Ihrer Immatrikulation nachweisen, dass Sie eine der folgenden Deutschprüfungen bestanden haben:

  • DSH 2
  • TestDaF mit mindestens 4 Punkten in jedem Prüfungsteil
  • Feststellungsprüfung des Studienkollegs
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Stufe II)
  • C2-Zertifikat des Goethe Instituts
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Für das internationale Masterprogramm CSE gelten besondere Sprachvoraussetzungen.

Das Sprachenzentrum der TU Braunschweig bietet Deutschkurse auf allen Niveaustufen an. Sie können hier vor dem Studium Deutsch lernen oder die DSH-Prüfung ablegen.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zu den Zulassungsbedingungen für internationale Studieninteressierte finden Sie auf den Seiten des Incoming Office.