An der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften können im Rahmen eines Promotionsverfahrens folgende Grade erlangt werden
Das Promotionsverfahren besteht aus zwei Schritten. Es erfolgt zunächst der Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (Zulassungsverfahren). Dann beginnen Sie Ihre häufig mehrjährige Forschungsphase.
Abschließend folgt der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (Eröffnungsverfahren) mit der Einreichung der Dissertation. Mit der Disputation und Publikation Ihrer Arbeit schließen Sie das Promotionsverfahren ab.
Grundlage des Verfahrens ist die aktuelle Promotionsordnung der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften, die Sie wie alle Vorlagen und Unterlagen in den Downloads finden.
Promotionsgremium Department Bauen und Umwelt | Doctoral Committee Department of Building and Environment:
Wintersemester 2024/25 | Winter semester
Sommersemester 2024 | Summer semester
Promotionsgremium Department Architektur | Doctoral Committee Department of Architecture:
Wintersemester 2024/25 | Winter semester
Sommersemester 2024 | Summer semester
Unterlagen für die Annahme als Doktorand*in (Zulassungsverfahren) und für die Eröffnung von Promotionsverfahren (Eröffnungsverfahren) sind digital einzureichen. Wir benötigen die Unterlagen zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Promotionsgremiums.
Die Unterlagen schicken Sie bitte an: promotionen-fk3(at)tu-braunschweig.de
Mit der Bitte um Beachtung:
Die Einreichung der Dissertation muss bis spätestens 2 Tage vor der Sitzung des Promotionsgremiums erfolgen. Ausnahme: Bei der letzten Sitzung des Promotionsgremiums vor der vorlesungsfreien Zeit kann eine vorgezogene Eröffnung erfolgen und die Dissertation kann nachgereicht werden.
Dipl.-Jur. Anja Groß
Mühlenpfordtstraße 23, 9. Etage, Raum 007
38106 Braunschweig
Tel.: +49 (0) 531-391-2317
E-Mail: promotionen-fk3(at)tu-braunschweig.de