Über die Abteilung für Haushaltsrecht und Finanzen

Die Abteilung Haushaltsrecht und Finanzen betreut zentral die gesamten Finanzmittel aller Einrichtungen der Technischen Universität Braunschweig. Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung von Finanzangelegenheiten.

Finanzangelegenheiten der TU-Einrichtungen

wie nachfolgend im einzelnen beispielhaft aufgeführt:

  • Allgemeine Vorschriften der LHO (Vorleistungen,Wirtschaftlichkeit, Risiken)
  • Haushaltsrechtliche Anordungsbefugnis (Unterschriftsmitteilungen)
  • Instrumente der Finanzmittelüberwachung,
    Umgang mit dem Berichtswesen in SAP
  • Beratung und Unterstützung der Einrichtungen bei der Bewirtschaftung von Finanzmitteln, insbesondere von Sonder- und Drittmitteln (inkl. Erstellung notwendiger Verwendungsnachweise)
  • Veräußerung von Vermögensgegenständen
  • Kraftfahrzeugangelegenheiten (Richtlinien, insbes. Beschaffung, Nutzung, Steuern, Aussonderung und Verwertung von Kfz.)
  • Vorbereitungen von Anträgen an das Präsidium
  • Sondermittelerlasse des MWK
  • Drittmittelbestimmungen
  • Drittmittelüberwachung
  • Anzeigen über Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter (§ 22 NHG)
  • Spendenbescheinigungen für Geld- und Sachzuwendungen Dritter
  • Zuwendungen des Bundes (BMBF, BMWi, etc.)
  • Zuwendungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), insbesondere Sachbeihilfen, Zuschüsse zu Sonderforschungsbereiche und Übereignung von Leihgaben
  • Zuwendungen von sonstigen Dritten (z. B. VW-Stiftung, EU, AiF)
  • Bildung, Übertragung und Freigabe von Saldovorträgen/Finanzmittelresten
  • Besondere Drittmittelauswertungen