Finanzangelegenheiten der TU-Einrichtungen
wie nachfolgend im einzelnen beispielhaft aufgeführt:
- Allgemeine Vorschriften der LHO (Vorleistungen,Wirtschaftlichkeit, Risiken)
- Haushaltsrechtliche Anordungsbefugnis (Unterschriftsmitteilungen)
- Instrumente der Finanzmittelüberwachung,
Umgang mit dem Berichtswesen in SAP - Beratung und Unterstützung der Einrichtungen bei der Bewirtschaftung von Finanzmitteln, insbesondere von Sonder- und Drittmitteln (inkl. Erstellung notwendiger Verwendungsnachweise)
- Veräußerung von Vermögensgegenständen
- Kraftfahrzeugangelegenheiten (Richtlinien, insbes. Beschaffung, Nutzung, Steuern, Aussonderung und Verwertung von Kfz.)
- Vorbereitungen von Anträgen an das Präsidium
- Sondermittelerlasse des MWK
- Drittmittelbestimmungen
- Drittmittelüberwachung
- Anzeigen über Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter (§ 22 NHG)
- Spendenbescheinigungen für Geld- und Sachzuwendungen Dritter
- Zuwendungen des Bundes (BMBF, BMWi, etc.)
- Zuwendungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), insbesondere Sachbeihilfen, Zuschüsse zu Sonderforschungsbereiche und Übereignung von Leihgaben
- Zuwendungen von sonstigen Dritten (z. B. VW-Stiftung, EU, AiF)
- Bildung, Übertragung und Freigabe von Saldovorträgen/Finanzmittelresten
- Besondere Drittmittelauswertungen