Wenn Access and Benefit-Sharing (ABS)-Gesetze für das Matrial, das Sie für Ihre Forschung verwenden wollen gelten, müssen Sie die notwenigen ABS-Unterlagen einholen.
Dies kann bedeuten, dass Sie eine Genehmigung (vorherige Einverständniserklärung) direkt im Bereitstellerland des Materials beantragen und ein Vorteilsausgleichsabkommen unterschreiben müssen.
Wenn Sie das Material von einem Dritten bekommen – einer Sammlung, einer kommerziellen Quelle, anderen Forschenden oder einem lokalen Kooperationspartner – bitten Sie diese Person, Ihnen eine Kopie der ABS-Unterlagen mitzugeben und kontrollieren Sie, ob diese Dokumente Ihre geplante Forschung abdecken. Falls nicht, müssen Sie ggf. auf das Bereitstellerland zugehen und die notwendigen Dokumente organisieren.
Der German Nagoya Protocol HuB stellt eine Checkliste zur Verfügung, die einige der wichtigsten Dinge aufzeigt, die beachtet werden müssen.
Zusätzlich muss geprüft werden, ob Sie Compliance-Verpflichtungen in Deutschland haben. Dies wird durch as EU-Recht, d. h. die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 bestimmt. DIe Verordnung gilt nur, wenn das Material ursprünglich aus einem Land kommt, welches zum Zeitpunkt der Entnahme ein Mitglied des Nagoya-Protokolls war.
Der German Nagoya Protocol HuB bietet nützliche Informationen zu der Frage, ob Sie Compliance-Verpflichtungen in Deutschland haben.