Aufgrund wiederholter Anfragen weisen wir darauf hin, dass eine beschleunigte Korrektur von Klausuren (innerhalb 2 statt 4 Wochen) nur unter folgenden Umständen möglich ist:
Bachlorstudierende
Das Ergebnis der Prüfungs- oder Studienleistung ist als einziges für die Zulassung zur Bachelorarbeit notwendig.
Die Leistungspunkte der Prüfung fehlen als einzige noch zum Bachelor-Abschluss.
Masterstudierende
Das Ergebnis der Prüfungs- oder Studienleistung ist als einziges für die Zulassung zur Masterarbeit notwendig.
Der Inhalt der Klausur richtet sich nach den im jeweils aktuellen bzw. vorhergehenden Semester behandelten Themen.
Als Formelsammlung darf die vom Institut zur Verfügung gestellte Formelsammlung - unverändert - verwendet werden; weiterhin dürfen Sie zusätzlich eine selbsterstellte, handgeschriebene Seite mitbringen.
Nicht-programmierbare Taschenrechner dürfen verwendet werden.
Bitte bringen Sie hinreichend viel Papier zum Schreiben mit. Wir stellen keines zur Verfügung.
Klausuren TM 1, TM 2 (6/6 CP, BPO ab 2012)
Klausuren werden nicht mehr angeboten.
Ab Wintersemester 2020/2021 werden nur noch die neuen Varianten der Klausuren mit 5 Leistungspunkten angeboten. Es sind dann statt TM 1 (BPO 2012) die Klausuren TM 1 und TM 2 (BPO 2016) bzw. statt TM 2 (BPO 2012) TM 2 und TM 3 (BPO 2016) vollständig und in einem Semester zu schreiben. Die Bewewertung erfolgt gem §12 (6) APO: beide Teilklausuren müssen bestanden werden, die Note ist das nach Leistungspunkten gewichtete Mittel der Einzelnoten.
Teilklausuren TM I, TM II, TM III (DPO 2001, BPO 2010)
Klausuren werden nicht mehr angeboten; Prüfungen nach diesen Prüfungsordnungen können nicht mehr abgelegt werden.