Die Hochschulwahlen im Wintersemester 2026/27 finden grundsätzlich als Online-Wahl statt (§ 1 Abs. 2 WO). Für einzelne Fälle hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 22.10.2026 Ausnahmen beschlossen.
Briefwahl für Promovierende
Viele wahlberechtigte Promovierende haben noch keine TU-Kennung und könnten deshalb nicht online wählen. Die Wahl der Promovierendenvertretung und die Wahl der Promovierenden in den Kollegialorganen finden deshalb als Online-Wahl mit der Möglichkeit der Briefwahl statt.
- Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt beantragt werden. Die Antragsfrist wird in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht.
- Mit dem Antrag wird im Wählendenverzeichnis ein Briefwahlvermerk eingetragen. Eine Online-Stimmabgabe ist danach nicht mehr möglich.
Für alle anderen Mitgliedergruppen gilt ausschließlich die Online-Wahl. Briefwahlanträge aus diesen Gruppen können nicht berücksichtigt werden.