Das Präsidium leitet die Universität als kollegiales Gremium. Die Präsidentin und Vizepräsident*innen verantworten die Weiterentwicklung unserer Universität und die zentralen Themen der Universitätsverwaltung. Die Aufgaben des Präsidium sind im § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) festgelegt.
Das Präsidium möchte mit den Mitgliedern der Universität das Modell einer Stiftungsuniversität als mögliche Organisationsform für die TU Braunschweig diskutieren. Nach intensiver Beratung sehen wir große Chancen in diesem Modell. Wir sind davon überzeugt, dass der Weg dorthin nur gemeinsam mit allen Interessenvertretungen und Angehörigen unserer Universität gegangen werden kann.
Deshalb stellen wir uns gern Ihren Fragen und geben Antworten. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Informations-Webseite Stiftungsuniversität.
Parlamentarischer Abend in Berlin
Dr. Arne Seitz wurde am 6. März 2024 zum Honorarprofessor ...
Zwei Transregios, eine Alexander von Humboldt Professur und zwei ERC ...
Der Senat der Technischen Universität Braunschweig hat am 14. Februar ...
Der Preisregen für das Studierendenhaus der Technischen Universität Braunschweig geht ...
Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet sind unter anderen:
Die zentrale Koordinierungsstelle der Universitätsleitung