Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) stellt der TU Braunschweig Mittel für die Vergabe von bis zu 48 Stipendien an Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten zur Verfügung.
Die Stipendienhöhe beträgt 500,00 Euro pro Semester als einmalige Zahlung bei einer Förderdauer von zwei Semestern (unabhängig vom angestrebten Studienabschluss).
Sie können sich auf eines der Stipendien bewerben, wenn Sie:
Die TU Braunschweig vergibt die Stipendien gem. NHG nach Leistung und Begabung und entsprechend der Vorgabe durch das MWK an besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss). Ergänzend wird gesellschaftliches Engagement bei der Bewerbung berücksichtigt.
Die Bewerbung wird über unser Stipendienportal online durchgeführt. Für die Bewerbung müssen Sie ein Benutzerkonto eröffnen, welches nach Ihrer Registrierung freigeschaltet werden muss. Dies kann bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig!
Im Motivationsschreiben haben Sie die Möglichkeit, der Auswahlkommission weitere Informationen über Ihre Person, Ihren Studienerfolg, Ihre Studienplanung oder Ihre Studienmotivation mitzuteilen. Die Auswahlkommission nutzt das Motivationsschreiben als zusätzliches Auswahlkriterium, wenn zwei oder mehrere Bewerber/Bewerberinnen um einen Stipendienplatz konkurrieren.
Dieses Formular hängen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an Ihre Onlinebewerbung an:
Bitte beachten Sie: Ein fehlendes oder unvollständiges Formular führt automatisch zu einer Ablehnung Ihrer Bewerbung!
Relevant sind Ihre Studienleistungen in dem der Bewerbung vorausgehenden akademischen Jahr (also das vergangene Sommer- und Wintersemester). Befinden Sie sich im 2. Semester eines Studiengangs, geben Sie bitte die Leistungen Ihres ersten Semesters an und fügen der Bewerbung zusätzlich entweder Ihr Abiturzeugnis (wenn Sie auf Bachelor oder Staatsexamen studieren) oder Ihr Bachelorzeugnis (wenn Sie auf Master studieren) bei.
Für die Bewerbung brauchen Sie den Notenspiegel bzw. die Leistungsscheine der entsprechenden Semester in digitaler Form (z.B. eingescannt). Sie werden im Bewerbungsprozess nach Ihrer gewichteten Durchschnittsnote gefragt, die Sie ggf. selber aus Ihren Einzelnoten und den dazugehörigen Leistungspunkten bzw. Semesterwochenstunden errechnen. In diese Durchschnittsnote rechnen Sie bitte alle erbrachten Prüfungsleistungen ein.
Bei der Frage, welche Leistungen hier eingerechnet werden müssen, gilt folgende Faustregel:
Auch nicht bestandene Prüfungen müssen angegeben werden (Ausnahme: nicht bestandene sog. "nullte Versuche").
Die Gesamtzahl (Prüfungs- und Studienleistungen) der erreichten Leistungspunkte bzw. Semesterwochenstunden geben Sie bitte ebenfalls in der Bewerbung an. Wenn Sie Erstsemester (MA oder BA) sind, geben Sie hier bitte "180" an.
Es ist möglich, auch bei erreichter Förderhöchstdauer (die für Basisstipendien aus Studienbeiträgen gelten) ausgewählt zu werden!
Die Auswahlkommission behält sich vor, bei der Auswahl eine Semesterhöchstgrenze und/oder eine Notenhöchstgrenze zu bestimmen.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 26.10.2011 und endet am 15.11.2011, 24:00 Uhr.
Bei der Auswahl wird gemäß eines Punkteverfahrens eine Rangliste erstellt. Gibt es weniger Bewerber bzw. Bewerberinnen, die die Anforderungen erfüllen, als Stipendien zur Verfügung stehen, werden die nicht vergebenen Stipendien als Leistungsstipendien vergeben (siehe separate Ausschreibung).
Was muss ich sonst noch beachten?
Es ist nicht möglich, gleichzeitig ein Landes- und Leistungsstipendium zu erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur vollständige und form- sowie fristgerecht eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden können. Bewerbungen per Email sind nicht formgerecht und werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt! Bitte beachten Sie auch, dass Computer und Internetverbidnungen immer fünf Minuten vor Ende einer Frist zu streiken pflegen. Bewerben Sie sich rechtzeitig!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium!