WS 11/12 Landesstipendium

WS 11/12 Landesstipendium

Landesstipendien an der TU Braunschweig

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) stellt der TU Braunschweig Mittel für die Vergabe von bis zu 48 Stipendien an Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten zur Verfügung.

Die Stipendienhöhe beträgt 500,00 Euro pro Semester als einmalige Zahlung bei einer Förderdauer von zwei Semestern (unabhängig vom angestrebten Studienabschluss).

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich auf eines der Stipendien bewerben, wenn Sie:

  • im Wintersemester 2010/11 ordnungsgemäß an der TU Braunschweig immatrikuliert sind,
  • einen studienbeitragspflichtigen Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang studiere und
  • keiner Ihrer Eltern einen höheren Abschluss als den Hauptschulabschluss hat.

Nach welchen Kriterien werden die Landesstipendien vergeben?

Die TU Braunschweig vergibt die Stipendien gem. NHG nach Leistung und Begabung und entsprechend der Vorgabe durch das MWK an besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss). Ergänzend wird gesellschaftliches Engagement bei der Bewerbung berücksichtigt.

Wo und wie bewerben?

Die Bewerbung wird über unser Stipendienportal online durchgeführt. Für die Bewerbung müssen Sie ein Benutzerkonto eröffnen, welches nach Ihrer Registrierung freigeschaltet werden muss. Dies kann bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig!

Ihre vollständige Bewerbung besteht aus:

Das Motivationsschreiben

Im Motivationsschreiben haben Sie die Möglichkeit, der Auswahlkommission weitere Informationen über Ihre Person, Ihren Studienerfolg, Ihre Studienplanung oder Ihre Studienmotivation mitzuteilen. Die Auswahlkommission nutzt das Motivationsschreiben als zusätzliches Auswahlkriterium, wenn zwei oder mehrere Bewerber/Bewerberinnen um einen Stipendienplatz konkurrieren.

Das Formular zur Bewerbung auf ein Landesstipendien 2011

Dieses Formular hängen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an Ihre Onlinebewerbung an:

Bitte beachten Sie: Ein fehlendes oder unvollständiges Formular führt automatisch zu einer Ablehnung Ihrer Bewerbung!

Angaben zu Ihren Studienleistungen

Relevant sind Ihre Studienleistungen in dem der Bewerbung vorausgehenden akademischen Jahr (also das vergangene Sommer- und Wintersemester). Befinden Sie sich im 2. Semester eines Studiengangs, geben Sie bitte die Leistungen Ihres ersten Semesters an und fügen der Bewerbung zusätzlich entweder Ihr Abiturzeugnis (wenn Sie auf Bachelor oder Staatsexamen studieren) oder Ihr Bachelorzeugnis (wenn Sie auf Master studieren) bei.

Für die Bewerbung brauchen Sie den Notenspiegel bzw. die Leistungsscheine der entsprechenden Semester in digitaler Form (z.B. eingescannt). Sie werden im Bewerbungsprozess nach Ihrer gewichteten Durchschnittsnote gefragt, die Sie ggf. selber aus Ihren Einzelnoten und den dazugehörigen Leistungspunkten bzw. Semesterwochenstunden errechnen. In diese Durchschnittsnote rechnen Sie bitte alle erbrachten Prüfungsleistungen ein.

Bei der Frage, welche Leistungen hier eingerechnet werden müssen, gilt folgende Faustregel:

  • Insbesondere bei Diplom und Bachelor: Jede Note, die für Ihre Abschlussnote relevant ist, muss hier eingerechnet werden. Jede Studienleistung, die entweder gar nicht benotet wird, oder deren Note für Ihre Abschlussnote irrelevant ist, darf hier nicht eingerechnet werden.
  • Bei Magisterstudiengängen geben Sie alle benoteten Scheine und die zu der Veranstaltung gehörenden Semesterwochenstunden an.
  • Wenn Sie Erstsemester im Bachelor oder Staatsexamen sind, geben Sie bitte Ihre Abiturnote an und senden Sie als Attachment Ihr Abiturszeugnis mit.
  • Wenn Sie im ersten Mastersemester studieren, geben Sie bitte Ihre Bachelorgesamtnote an und senden Sie als Attachment Ihr Bachelorzeugnis mit.

Auch nicht bestandene Prüfungen müssen angegeben werden (Ausnahme: nicht bestandene sog. "nullte Versuche").

Die Gesamtzahl (Prüfungs- und Studienleistungen) der erreichten Leistungspunkte bzw. Semesterwochenstunden geben Sie bitte ebenfalls in der Bewerbung an. Wenn Sie Erstsemester (MA oder BA) sind, geben Sie hier bitte "180" an.

Hinweise für einzelne Studiengänge:

  • Wenn Sie Psycholgie (Diplom) studieren, geben Sie uns bitte einen möglichst detaillierten Einblick in Ihr Studium und fügen Sie alle Noten und Leistungsnachweise bei, die Ihnen zur Verfügung stehen (z.B. Vordiplom). Die Angabe einer Durchschnittsnote ist hier aus technischen Gründen zwar notwendig, für die Auswahl aber irrelevant. Bitte geben Sie eine beliebige Note ein. Bei der Auswahl wird Ihre Studiendekanin eine Reihung vornehmen und der Kommission vorlegen.
  • Wenn Sie Pharmazie (Staatsexamen) studieren, benötigen Sie ein zusätzliches Formular ("Laufzettel zur Bescheinigung von Notenäquivalenten für Leistungsnachweise"). Dieses erhalten Sie in Ihren Instituten. Auf diesem Formular müssen alle erbrachten Leistungen des vergangenen akademischen Jahres aufgeführt und mit einem Notenäquivalent versehen sein.Die "Umrechnung" erfolgt durch Ihre Institute. Das Formular verbleibt am Ende in Ihrem Studiendekanat und muss nicht an Ihre Onlinebewerbung angehängt werden, die Sie aber unbedingt parallel erstellen müssen! Die Angabe einer Durchschnittsnote ist aus technischen Gründen notwendig, für die Auswahl aber irrelevant. Bitte geben Sie eine beliebige Note ein.

Es ist möglich, auch bei erreichter Förderhöchstdauer (die für Basisstipendien aus Studienbeiträgen gelten) ausgewählt zu werden!

Die Auswahlkommission behält sich vor, bei der Auswahl eine Semesterhöchstgrenze und/oder eine Notenhöchstgrenze zu bestimmen.

Wie ist die Bewerbungsfrist?

Die Bewerbungsfrist beginnt am 26.10.2011 und endet am 15.11.2011, 24:00 Uhr.

Wie wird die Auswahlkommission auswählen?

Bei der Auswahl wird gemäß eines Punkteverfahrens eine Rangliste erstellt. Gibt es weniger Bewerber bzw. Bewerberinnen, die die Anforderungen erfüllen, als Stipendien zur Verfügung stehen, werden die nicht vergebenen Stipendien als Leistungsstipendien vergeben (siehe separate Ausschreibung).

Was muss ich sonst noch beachten?

Es ist nicht möglich, gleichzeitig ein Landes- und Leistungsstipendium zu erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur vollständige und form- sowie fristgerecht eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden können. Bewerbungen per Email sind nicht formgerecht und werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt! Bitte beachten Sie auch, dass Computer und Internetverbidnungen immer fünf Minuten vor Ende einer Frist zu streiken pflegen. Bewerben Sie sich rechtzeitig!

Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium!