Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes das Stipendienprogramm "Hilde Domin-Programm" an. Das Programm unterstützt weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden dabei, einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen.
Langfristiges Ziel des Stipendienprogramms ist es, den Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden ein Hochschulstudium bzw. einen Forschungsaufenthalt in sicherer Umgebung zu ermöglichen, damit sie nach Abschluss des Studiums bzw. Forschungsvorhabens einen wichtigen Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklung in ihren Herkunftsländern (bzw. in Deutschland oder Drittländern) leisten können.
Zielgruppe sind:
- Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird.
Die im Rahmen des Programms nominierten und ausgewählten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden werden in Studiengängen ihrer persönlichen Wahl und individuellen Qualifikationen entsprechend eingeschrieben, wenn sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Förderung umfasst:
- Ein Stipendium, das die notwendigen Kosten des Studiums- bzw. Forschungsaufenthalts deckt.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Erfüllung der Voraussetzungen für den gewählten Studiengang (Schulabschluss, bisherige Studienleistungen, Sprachkenntnisse).
Das Nominierungs- und Auswahlverfahren
Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten können sich nicht selbstständig auf das Hilde Domin-Programm bewerben, sondern werden von der Leitung (Präsidien/Rektorate) einer Institution nominiert, die als juristische Person in Deutschland ansässig ist.
Für eine Nominierung durch die TU Braunschweig reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei der Geflüchtetenbeauftragten ein:
- Lebenslauf
- Zeugnisse (Schule, Universität)
- Sprachnachweise.
Sollten Sie einzelne Nachweise nicht vorlegen können, wenden Sie sich bitte an die Geflüchtetenbeauftragte, Astrid Sebastian (refugees(at)tu-braunschweig.de).
Eine Auswahlkommission entscheidet dann darüber, ob die TU Braunschweig Sie nominieren kann.
Die nominierenden Institutionen und Organisationen müssen ein vom DAAD zur Verfügung gestelltes Nominierungsformular, mit zu ergänzender Nominierungserklärung, einreichen.
Das Formular finden Sie hier.
Danach werden auf Grundlage einer ersten Plausibilitätsprüfung geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vom DAAD kontaktiert und aufgefordert, sich über das Online-Bewerbungsportal des DAAD zu bewerben. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen der Kandidatinnen und Kandidaten werden im Anschluss vom DAAD auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Die endgültige Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch unabhängige, vom DAAD berufene Auswahlkommissionen. Im Rahmen der Auswahl werden sowohl die Gefährdung als auch die akademische Leistungsfähigkeit beurteilt.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.
Ansprechpartnerin an der TU Braunschweig:
Geflüchtetenbeauftragte der TU Braunschweig
Dr. Astrid Sebastian
refugees(at)tu-braunschweig.de