Wer haftet, wenn nicht mehr nur der Mensch lenkt, sondern zunehmend die Maschine? Mit dem Fortschritt des automatisierten und autonomen Fahrens gewinnt diese Frage an Dringlichkeit. Das geltende Haftungsrecht kennt darauf keine einfache Antwort. Es hält vielmehr ein Mehrebenensystem bereit, in dem straßenverkehrsrechtliche, deliktsrechtliche, produkthaftungsrechtliche und datenschutzrechtliche Ansprüche ineinandergreifen. Der Beitrag zeichnet dieses Zusammenspiel nach. Er zeigt, dass das bestehende Recht Geschädigten einen wirksamen Grundschutz bietet, dort aber an konzeptionelle Grenzen stößt, wo die Automatisierung neue Verantwortungsstrukturen schafft. Mit steigendem Automatisierungsgrad verschieben sich die Gewichte zwischen den Haftungsregimen und neue Akteure treten auf den Plan. Wie das Recht diesen Wandel begleiten kann, ist eine Frage, die Gesetzgebung und Rechtsprechung gleichermaßen betrifft. Der Beitrag ordnet die bestehenden Anspruchsgrundlagen systematisch ein und gibt damit Orientierung für die weitere Diskussion.
Die Publikation ist im Rahmen des Transformations-Hubs MIAMy entstanden und kann hier frei zugänglich heruntergeladen werden:
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