Masterarbeit

Masterarbeit

Informationen zur Masterarbeit

Ihre Abschlussarbeit melden Sie ab sofort unter fk2-pruefungsamt(at)tu-braunschweig.de an.

Gutachter*in für Abschlussarbeiten kann eine Hochschullehrerin / ein Hochschullehrer des Instituts für Psychologie sein. Diese Voraussetzung kann auch im Prüfungsamt fk2-pruefungsamt(at)tu-bs.de erfragt werden.

Einer der beiden Gutachter*innen muss also immer aus dem Institut für Psychologie sein.

Bestellung einer externen Gutachterin / eines externen Gutachters

Falls einer der beiden Gutachter*innen in nicht aus dem Institut sein soll, müssen Sie einen Antrag auf externe Begutachtung stellen. Diesen Antrag senden Sie bitte an die oder den Prüfungsausschussvorsitzende/n.

Merkblatt zur Erstellung von Masterarbeiten

In diesem Merkblatt zur Erstellung von Masterarbeiten finden Sie hilfreiche Hinweise zum Zeitplan, zum Expose, zur Gliederung der Masterarbeit, zum Umfang der Arbeit, zu Formalien usw.

Informationen über mögliche Masterarbeiten finden Sie auf den jeweiligen Abteilungsseiten oder direkt bei den Dozenten.

Deckblatt der Masterarbeit

Bitte orientieren Sie sich bei der Gestaltung ihres Deckblattes ihrer Masterarbeit an dieser Vorlage.

 

Hinweis zur Eidesstattlichen Erklärung

Die Eidesstattliche Erklärung muss mit in Ihrer Abschlussarbeit eingefügt werden. Falls nicht Ihr*e Erstgutachter*in ausdrücklich etwas anderes verlangt, können Sie die folgende Erklärung verwenden:

Eidesstattliche Erklärung

Hiermit versichere ich, dass ich den Text der vorliegenden Arbeit in allen Teilen eigenständig und ohne unzulässige Hilfe verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet habe.


Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit:

Ihre Abschlussarbeit melden Sie ab sofort unter fk2-pruefungsamt(at)tu-braunschweig.de an.

Über „Mein Studium“ und „Hochladen von Arbeiten“ laden Sie dann Ihre Arbeit hoch.

Nach erfolgreichem Hochladen erhalten Sie eine E-Mail mit der entsprechenden Hochladebestätigung. Sprechen Sie mit Ihren Gutachter:innen ab, ob diese auch gedruckte Versionen der Abschlussarbeit fordern. Falls ja, fügen Sie die Hochladebescheinigung der gedruckten Version bei.

Falls die Abgabe von Rohdaten erforderlich ist, reichen Sie diese bitte immer direkt bei Ihrer Erstgutachterin bzw. Ihrem Erstgutachter ein.

Die Hochladefunktion in TUconnect ist ab sofort freigeschaltet.

Die Abgabe der Abschlussarbeit per E-Mail ist nicht mehr möglich.

Eine gebundene Version der Abschlussarbeit muss auch weiterhin nicht eingereicht werden.  Ausnahme ist, wenn Sie die Arbeit in der Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie (Frau Prof. Kauffeld) schreiben. Dann bitte eine gebundene Version bei Frau Winkelmann in der Spielmannstr. 19, 1. OG abgeben oder per Post senden.