Bachelorarbeit / Kolloquium

Bachelorarbeit / Kolloquium

Beantragung Ihrer Bachelorarbeit

Ihre Abschlussarbeit melden Sie ab sofort unter fk2-pruefungsamt(at)tu-braunschweig.de an.

Gutachter*in für Abschlussarbeiten kann eine bestellte Prüferin / ein bestellter Prüfer oder Hochschullehrer*in des Instituts für Psychologie sein. Diese Voraussetzung kann auch im Prüfungsamt fk2-pruefungsamt(at)tu-bs.de erfragt werden.

Einer der beiden Gutachter*innen muss also immer aus dem Institut für Psychologie sein.

Bestellung einer externen Gutachterin / eines externen Gutachters

Falls einer der beiden Gutachter*innen in nicht aus dem Institut sein soll, müssen Sie einen Antrag auf externe Begutachtung stellen.

Diesen Antrag senden Sie bitte an die oder den Prüfungsausschussvorsitzende/n. Den Antrag finden Sie hier.

Eine Anregung für die inhaltliche und formale Gliederung ihrer Arbeit finden Sie in diesem Leitfaden zur Erstellung von Bachelorarbeiten.

Deckblatt der Bachelorarbeit - Bitte orientieren Sie sich bei der Gestaltung der ersten Seite ihrer Bachelorarbeit an dieser Vorlage.

Kolloquium im Rahmen der Vorbereitung und Erstellung der Bachelorarbeit - Informationen zu den einzelnen Kolloquien der Abteilungen finden Sie hier.

Abgabe der Bachelorarbeit

Über „Mein Studium“ und „Hochladen von Arbeiten“ laden Sie dann Ihre Arbeit in TUconnect hoch.

Nach erfolgreichem Hochladen erhalten Sie eine E-Mail mit der entsprechenden Hochladebestätigung. Sprechen Sie mit Ihren Gutachter:innen ab, ob diese auch gedruckte Versionen der Abschlussarbeit fordern. Falls ja, fügen Sie die Hochladebescheinigung der gedruckten Version bei.

Falls die Abgabe von Rohdaten erforderlich ist, reichen Sie diese bitte immer direkt bei Ihrer Erstgutachterin bzw. Ihrem Erstgutachter ein.

Die Hochladefunktion in TUconnect ist ab sofort freigeschaltet.

Die Abgabe der Abschlussarbeit per E-Mail ist nicht mehr möglich.

Eine gebundene Version der Abschlussarbeit muss auch weiterhin nicht eingereicht werden.  Ausnahme ist, wenn Sie die Arbeit in der Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie (Frau Prof. Kauffeld) schreiben. Dann bitte eine gebundene Version bei Frau Winkelmann in der Spielmannstr. 19, 1. OG abgeben oder per Post senden.

Hinweis zur Eidesstattlichen Erklärung

Die Eidesstattliche Erklärung muss mit in Ihrer Abschlussarbeit eingefügt werden. Falls nicht Ihr*e Erstgutachter*in ausdrücklich etwas anderes verlangt, können Sie die folgende Erklärung verwenden:

Eidesstattliche Erklärung

Hiermit versichere ich, dass ich den Text der vorliegenden Arbeit in allen Teilen eigenständig und ohne unzulässige Hilfe verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet habe.