Die neue ZIM-Richtlinie ersetzt seit Januar die am 31. Dezember 2019 ausgelaufene Förderrichtlinie. Mit der Neufassung wird die erfolgreiche mittelstandsorientierte Innovationsförderung des Bundes fortgesetzt. Mit der neuen Richtlinie wurde das Programm weiter optimiert, dazu gehören:
- bessere Zugangsbedingungen für junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren,
- die Öffnung für mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeiter*innen,
- Förderbedingungen, die sich an der Strukturstärke oder -schwäche einer Region orientieren,
- die Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten,
- die Förderung von Durchführbarkeitsstudien und
- zusätzliche Leistungen zur Markteinführung.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und erste Schritte zur Beantragung erhalten Sie durch ein Webinar-Angebot der Projektträger:
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Hinweis: Die Webinar-Angebote finden Sie auf der Startseite des Förderprogramms unter dem Punkt "Veranstaltungen" (im unteren Bereich der Webseite).