Der Prozess im Überblick

Weg im botanischen Garten

Die Initiative Hochschulentwicklung 2030 ist in drei Projektphasen unterteilt:

Symbolbild zu Phase 1

In Phase 1 findet entlang spezifischer Fragestellungen ein partizipativer Austausch und eine kollaborative Ideensammlung innerhalb der Fakultäten, unter den Studierenden sowie zwischen den Beschäftigten aus der Verwaltung, den zentralen Einrichtungen und den Stabsstellen statt. Diese Fragestellungen rund um die Themenfelder Vision, Forschung, Studium und Lehre, Transfer, Kultur & Rahmenbedingungen wurden in neun Gruppen diskutiert. Die Gruppenergebnisse bildeten die Grundlage für die Zukunftsworkshops in Phase 2.

Symbolbild zu Phase 2

In Phase 2 werden die Ergebnisse aus der Phase 1 entlang der Schwerpunktthemen gebündelt, in Zukunftsworkshops mit Vertreter*innen aller neun Gruppen aus Phase 1 sowie mit externen "critical friends" gemeinsam diskutiert und in den Gremien sowie in themenspezifischen Arbeitsgruppen weiterentwickelt. Phase 2 schließt im 2. Quartal 2022 mit einem Abschlussworkshop ab, in dem die gemeinsame Vision und der Weg der ganzheitlichen Entwicklung zur Exzellenz festgelegt werden. Auf Basis dieser Ergebnisse erfolgt die Entwicklung des fakultätsspezifischen Teils des Hochschulentwicklungskonzepts in Phase 3.

Symbolbild zu Phase 3

Phase 3 verfolgt das Ziel, auf Basis der Ergebnisse der Phasen 1 und 2 strategische Handlungsfelder und strategische Maßnahmen in fakultätsspezifischen Kapiteln des Hochschulentwicklungskonzepts zu verankern. Die Verankerung erfolgt anhand eines zentral vorgegebenen Schemas in den Leistungsdimensionen "Forschung", "Transfer", "Administration & Governance" und "Studium & Lehre", das in Phase 2 von allen Beteiligten in den Zukunftsworkshops entwickelt wurde. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf die integrierten Querschnittsthemen gelegt. Phase 3 endet mit einer gemeinsamen Abschlusskonferenz.

Die Gruppenergebnisse der Phase 1 werden von einer Vielzahl Hochschulangehöriger kollaborativ in insgesamt neun Arbeitsgruppen entwickelt. An den Zukunftsworkshops der Phase 2 nehmen über fünfzig Personen aus den Gruppen der Phase 1 sowie die "critical friends" teil. Darüber hinaus werden die Zwischenergebnisse in der Strategiekommission, den Fakultätsräten und im Senat kritisch diskutiert. Die Erarbeitung des Hochschulentwicklungskonzepts erfolgt durch die Zentrale und die Fakultäten. Das finale Dokument wird durch das Präsidium und die Mitglieder des Senats verabschiedet.

Die Entwicklungsplanung dient in den nächsten Jahren auch als Basis für Entwicklungsgespräche zwischen den Fakultäten und dem Präsidium.

Nach Abschluss der Initiative Hochschulentwicklung wird das Hochschulentwicklungskonzept dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellt und soll gem. § 1 Abs. 3 NHG als Entscheidungsgrundlage für die Zielvereinbarungen mit dem Ministerium herangezogen werden.