Die Koordinationsstelle Medienwissenschaft stellt Angehörigen der TU und der HBK Braunschweig aus dem Bereich Medienwissenschaften leihweise Geräte zur Verfügung. Die Ausleihe erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen und verpflichtet zur pfleglichen Behandlung der Leihgeräte:
- Die ausgeliehenen Geräte dürfen nur zum Zwecke der Forschung und Lehre ausgeliehen werden und nicht für kommerzielle Zwecke.
- Die Geräte dürfen nur auf dem Gelände der Technischen Universität Braunschweig eingesetzt werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Koordinationsstelle Medienwissenschaften.
- Ein Ausleihen der Geräte kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Dozenten und Studierende des Studiengangs Medienwissenschaften haben Vorrang. Die vereinbarten Ausleih- und Rückgabezeiten sind auf jeden Fall einzuhalten.
- Ein Verleih kann nur gegen den Nachweis von Kenntnissen in der Handhabung des jeweiligen Gerätes erfolgen.
- Eine Ausleihe und Benutzung kann nur persönlich erfolgen und nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. bei Studierenden in Verbindung mit einem gültigen Studierendenausweis.
- Die Übernahme der Geräte ist auf einem Geräteleihschein zu quittieren, auf dem auch die Rückgabe der Geräte vermerkt wird.
- Bei Übernahme der Geräte ist deren Zustand und deren Vollständigkeit vom Entleiher zu überprüfen. Vorhandene Schäden sind unverzüglich der Koordinationsstelle für Medienwissenschaften zu melden.
- Die Geräte sind nicht versichert. Der Entleiher haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die an den Geräten entstehen, solange er sie ausgeliehen hat, auch wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft.
- Bei aufgetretenen Schäden oder Verlusten ist unverzüglich eine entsprechende Schadens- oder Verlustmeldung in der Koordinationsstelle Medienwissenschaften vorzunehmen. Es wird dann ein Schadensprotokoll angefertigt.
- Die Koordinationsstelle Medienwissenschaft übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nutzung der Geräte entstehen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt hiervon unberührt.
- Veränderungen an der Hard- und Software der Leihgeräte ist nicht gestattet. Die Lizenzbestimmungen der Softwareanbieter sind einzuhalten.
- Die Entleiher haben grundsätzlich die Möglichkeit, eigene Daten auf den Geräten zu speichern. Es ist daher darauf zu achten, dass ein Virenbefall dieser Daten ausgeschlossen ist.
- Ein Verstoß gegen diese Ausleihbedingungen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Leihbetrieb.