Wir sind im Studienservice-Center verfügbar. Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten aufgrund der Energiesituation:
https://www.tu-braunschweig.de/sc/aktuelles
Weiterhin können Sie Ihr Anliegen auch telefonisch über den Studienservice-Call oder per E-Mail an uns richten:
Telefon +49 (0) 531 391 - 4321
Fax +49 (0) 531 391 - 4329
E-Mail i-amt@tu-braunschweig.de
Die TUcard ist Ihr Studierendenausweis an der TU Braunschweig. Sie ist außerdem
Um Beschädigungen an der Karte zu vermeiden, bitten wir Sie, eine geeignete Hülle zu benutzen. Schützen Sie die Karte unter anderem vor Verbiegen, großer Hitze oder Zerkratzen.
Bei Problemen mit der TUcard oder deren Verlust melden Sie sich bitte unverzüglich
um Missbrauch vorzubeugen.
Eine neue Karte kann jederzeit im Studienservice-Center für Sie erstellt werden.
Bei Verlust, Schäden an der Karte, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, oder einem technischen Defekt, der von Ihnen zu vertreten ist, müssen Sie die Kosten für die Erstellung jedoch selbst tragen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Öffnunszeiten des SC: https://www.tu-braunschweig.de/sc/aktuelles
Ihre Anfragen und Anträge werden von uns weiterhin bearbeitet. Eine uneingeschränkte Aufrechterhaltung unserer Services ist unter der gegenwärtigen Lage leider nicht möglich. Wir versuchen die Unannehmlichkeiten für Sie jedoch so gering wie möglich zu halten. Deshalb bleiben wir für Sie per Telefon, Fax und E-Mail erreichbar. Selbstverständlich kommen auch weiterhin Ihre Einsendungen per Post bei uns an.
Wir sind für Sie auch wieder im Studienservice-Center verfügbar. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Öffnunszeiten des SC und den aktuellen Hygieneregeln: https://www.tu-braunschweig.de/sc/aktuelles
Zur Fristwahrung reicht in der Regel der rechtzeitige Einwurf des vollständigen Antrages (z. B. auf Immatrikulation oder auf Studiengangwechsel) in den Briefkasten des Immatrikulationsamtes. Bei postalischen Zusendungen ist der Eingang im Immatrikulationsamt maßgeblich.
Ist aufgrund gegebener Umstände (Prüfungsausfall o. ä.) ein Fristversäumnis absehbar, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung! Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung finden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesen Service aktuell nicht anbieten können.
Das Bewerbungsverfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ist am 01.12.2022 gestartet. Eine Bewerbung für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie höhere Fachsemester kann bis zum 15.01.2023 gestellt werden. Eine Einschreibung in das erste Fachsemester eines grundständigen Bachelorstudienganges ohne örtliche Zulassungsbeschränkung kann noch bis zum 01.04.2023 erfolgen. Unser Studienangebot können Sie hier einsehen: Link
Einschreibungen und Umschreibungen werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Aufgrund der besonderen Situation und der dadurch zwangsweise geänderten Abläufe kann es dabei zu Verzögerungen kommen. Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet, sodass Sie zeitnah eine entsprechende Bestätigung Ihrer Einschreibung in den Händen halten. Bitte haben Sie Geduld.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig das Bewerberportal und Ihr E-Mail-Postfach, sodass Sie ggf. auf Nachfragen oder Nachforderungen reagieren können.
Bitte beachten Sie: Bei durchgeführten Umschreibungen erhalten Sie keine Bestätigung von uns; auf den Immatrikulationsbescheinigungen, die Sie herunterladen können, erscheint stattdessen der neue Studiengang zusätzlich zum bisherigen Studiengang oder ersetzt diesen.
Anträge auf Exmatrikulation können wieder direkt im Studienservice-Center eingereicht werden. Im Anschluss an die Bearbeitung geben wir die Exmatrikulationsbescheinigungen direkt aus. Im Einzelnen benötigen wir für die Bearbeitung:
Anträge können zusammen mit der TUcard auch weiterhin per Post zugesendet werden. Den benötigten Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek (UB) können Sie folgendermaßen erhalten:
Nach abschließender Bearbeitung senden wir die Exmatrikulationsbescheinigungen und die TUcard postalisch zu.
Bereits für das Wintersemester 2022/23 entrichtete Gebühren und Entgelte werden erstattet, wenn der vollständige Antrag inklusive TUcard bis spätestens 24. November 2022 im Immatrikulationsamt eingeht (und das gewünschte Exmatrikulationsdatum spätestens der 24. November 2022 ist).
Den fristgemäßen Nachweis Ihres (Bachelor-) Studienabschlusses führen
Die Unterlagen können wahlweise in den Briefkasten des Immatrikulationsamtes am Haupteingang des Hauses der Wissenschaft eingeworfen oder per Post zugesendet werden.
Ihre Beurlaubung für das Wintersemester 2022/23 können Sie noch bis zum 01.12.2022 zurücknehmen lassen. Senden Sie uns dazu einfach die Bestätigung über Ihre Beurlaubung im Original zusammen mit einem formlosen Antrag über die Rücknahme (mit Ihrer Originalunterschrift) und einem Zahlungsnachweis über die Rückzahlung der erstatteten Gebühren (üblicherweise 75,00 € plus ggf. Langzeitstudiengebühren) an:
TU Braunschweig
Immatrikulationsamt
38092 Braunschweig
Alternativ können Sie die Unterlagen auch in unseren Briefkasten am Haupteingang des Hauses der Wissenschaft, Pockelsstraße 11, einwerfen.
Wir sind für Sie auch wieder im Studienservice-Center verfügbar. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Öffnunszeiten des SC und den aktuellen Hygieneregeln: https://www.tu-braunschweig.de/sc/aktuelles
Sofern Sie bereits eine Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages erhalten haben, so ist dieser in Höhe von 108,00 € ebenfalls nachzuzahlen. Auch das Semesterticket können Sie wieder erhalten, sollten Sie zwischenzeitlich eine Rückzahlung beantragt haben. Wenden Sie sich dazu bitte zeitnah an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der TU.
Die Vorlesungen beginnen im Sommersemester 2023 am 12.04.2023 und gehen bis zum 22.07.2023. Die Exkursionswoche ist vom 28.05. bis 04.06.2023.