Die TU Braunschweig hebt alle Infektionsschutzmaßnahmen mit Bezug zur COVID-19-Pandemie zum 02.02.2023 auf. Damit können alle Bereiche des Campuslebens ohne pandemiebedingte Einschränkungen gestaltet werden.
Zielgruppe | Maßnahmen/Empfehlungen (Stand: 01.02.2023) |
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Studierende, alle Beschäftigten | Bei einem positiven Test auf SARS-CoV-2: Die Isolationspflicht im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion endet in Niedersachen mit dem 31. Januar 2023. Somit kann die Universität auch im Infektionsfall betreten werden. Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall zuhause bleiben und Kontakte reduzieren. Sollten Sie mit einer SARS-CoV-2-Infektion in die Universität kommen, dann tragen Sie aus Gründen der Rücksichtnahme bitte unbedingt eine FFP2-Maske. |
Ausreichende Lüftung der Räume senkt das Risiko für infektiöse Atemwegserkrankungen. Manuell durch Fensterlüftung zu belüftende Lehrräume sollen bei hoher Personendichte und kleinen Raumvolumina in der Regel alle 15 Minuten für 3 (Winter) bis 10 Minuten (Sommer) per Stoßlüftung gelüftet werden. Bei geringer Personendichte und großen Raumvolumina können auch längere Lüftungsintervalle ausreichend sein (z.B. 45 Minuten). (Empfehlung) | |
Personen mit typischen Symptomen infektiöser Atemwegserkrankungen werden gebeten aus Gründen der Rücksichtnahme eine FFP2-Maske zu tragen. (Empfehlung) |