Limitierte Freiversuchsregelung im Sommersemester 2021

Allen Studierenden wird im Sommersemester 2021 die Möglichkeit eingeräumt, maximal eine (1) Prüfungsleistung, die in Form einer Online-Prüfung absolviert wurde und die mit der Prüfungsnote „nicht ausreichend" oder „nicht bestanden" bewertet wurde,  von der Anrechnung auf die Anzahl der jeweils zur Verfügung stehenden Prüfungsversuche auszunehmen.

Der limitierte Freiversuch kann nicht für eine Prüfungsleistung genutzt werden, bei der bereits im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/21 der Prüfungsversuch aufgrund limitierter Freiversuchsregelung nicht angerechnet wurde.

Für Studierende der Fakultät für Maschinenbau sind Antragstellungen ausschliesslich über diese Seite vorzunehmen:

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Da Ihr Auftrag erst bearbeitet werden kann, wenn die Prüfungsergebnisse im QIS Portal für Sie sichtbar sind, bitten wir von vorzeitigen Anträgen abzusehen. Die Antragsfrist endet am 15.11.2021.