Beratungsangebote und Langzeitstudierende

Beratungsangebote an der TU Braunschweig

Die TU Braunschweig verfügt über ein umfangreiches Service- und Beratungsangebot. Für nahezu jedes studienrelevante Anliegen über Studienfinanzierung, Prüfungsangst bis zum Studieren mit Kind gibt es Angebote und Serviceleistungen, die den Studierenden helfen können.

Bei der Suche nach dem passenden Angebot helfen das Service-Navi und das Beratungsnavi der TU Braunschweig.

Beratungsangebote für besondere Studiensituationen und Langzeitstudierende der Biotechnologie

Bist du in einer besonderen Studiensituation und benötigst Unterstützung? Bist du in einem höheren Semester oder bereits Langzeitstudierender der Biotechnologie und möchtest weiter kommen? Dann melde dich bei uns, wir helfen gerne weiter!

Dipl.-Biotech. Sonja Wolff-Franke, Tel. 0531-391-5138

E-Mail: studiendekanbiotech@tu-braunschweig.de

Langzeitstudium

Langzeitstudiengebühren müssen gezahlt werden, wenn das Studienguthaben verbraucht ist. Das Studienguthaben entspricht der Regelstudienzeit des gewählten Studienganges plus sechs Semester.

Für die Biotechnologie beträgt das Studienguthaben:

  • BSc: 12 Semester
  • MSc: 16 Semester (insgesamt!)

Wichtig für das Studienguthaben sind die Hochschulsemester, nicht die Fachsemester! Ein Studienguthaben gilt für die Gesamtstudienzeit also grundständiger (BSc) plus konsekutiver Studiengang. Auch bei einem Studiengangswechsel bleiben die "verbrauchten" Semester bestehen.

Im Master kommen nur 4 Semester zum Studienguthaben dazu. Wenn die Zahl der absolvierten Hochschulsemester schon über 16 ist, müssen im Master weiter Langzeitstudiengebühren gezahlt werden, es gibt dann keine freien 4 Semester.

Keine Langzeitstudiengebühren zahlen müssen Studierende die:

  • beurlaubt sind
  • ein Kind unter 14 betreuen
  • Angehörige pflegen
  • ein Amt in der Unipolitik oder als Gleichstellungsbeauftragte(r) haben (in diesem Fall werden aber je nur 2 Semester angerechnet)

Teilzeitstudium

Wenn Sie aus wichtigen persönlichen Gründen nicht Vollzeit studieren könen, haben Sie die Möglickeit ein Teilzeitstudium zu beantragen. Gründe dafür können sein, dass sie Kinder bis zum 18. Lebensjahr erziehen oder kranke Familienangehörige pflegen, eine Behinderung oder schwere Erkrankung haben, gesellschaftlich/bürgerlich engagiert sind, Hochleistungssport betreiben , in Gremien mitarbeiten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Der Antrag auf Teilzeitstudium wird für jeweils zwei aufeinander folgende Semester bei I-Amt gestellt (für das Wintersemester bis zum 01.10. und für das Sommersemester bis zum 01.04.), siehe I-Ordnung §22

  • Beschränkung der zu erwerbenden Punkte (16 pro Semester plus ggf. 10 aus Wiederholungen)
  • Langzeitstudiengebühren reduzieren sich auf die Hälfte, die Höhe des Semesterbeitrags wird durch das Teilzeitstudium nicht berührt.
  • In einem Teilzeitstudium wird pro Semester lediglich ein halbes Hochschulsemester verbraucht

Besondere Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung/Wegbereiter

Besondere Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung/Studentenwerk

  • Lern- und Prüfungscoaching (ZSB)
  • Angebote der Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PBS) zu den Themen Arbeit-Strukturierung und Prüfungsangst
  • Psychotherapeutische Beratung (PBS)
  • Support! Gruppe für Langzeitstudierende an der TU
  • Sozialberatung: In Kooperation mit der Technischen Universität Braunschweig bietet das Studentenwerk im Studienservice-Center eine Beratung rund um die sozialen Aspekte des Studiums an.
  • Studienorientierung - "Wie finde ich das passende Studium?"
  • Rechtsberatung