Info zum Corona-Virus

Allgemeine Informationen

für alle TU-Angehörigen

für Studierende und Lehrende 

Ab dem 2.2.23 entfallen alle Corona-Schutzmaßnahmen an der TU Braunschweig. Dadurch können alle Lehrveranstaltungen, Events und Aktivitäten auf dem Campus ohne Einschränkungen durch die Pandemie geplant und gestaltet werden.

Der Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen erfolgt aufgrund des Aufhebens der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und des Auslaufens der Niedersächsischen Absonderungsverordnung. Damit entfällt auch die Pflicht zur Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19, woraus sich eine größere Eigenverantwortung aller zum Schutz von Risikopersonen ergibt.

Das Präsidium bittet alle Personen mit typischen Symptomen infektiöser Atemwegserkrankungen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Halsschmerzen) aus Gründen der Rücksichtnahme in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen. Insbesondere in dicht besetzten Hörsälen können so weitere Infektionen vermieden werden.

Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, sollten weiterhin zu Hause bleiben und die Gebäude der TU Braunschweig nicht betreten. Wenn die Anwesenheit an der TU Braunschweig unbedingt erforderlich ist, dann sollten sie zum Schutz anderer durchgängig eine FFP2-Maske in Innenräumen tragen.