Schulische Praktika, die vor Beginn des Studiums oder an anderen Universitäten gemacht wurden, können anerkannt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Es erfolgen IMMER Einzelfallprüfungen.
Andere Tätigkeiten in Schulen, z.B. als pädagogische Mitarbeiter*innen, Mini-Jobber, o.ä. werden NICHT als Schulpraktika anerkannt, da sie unbegleitet sind und kein Kompetenzerwerb im Sinne der MaVo (Masterverordnung für die Lehrämter) erfolgt! Diese Entscheidung des Nds. Verbunds für Lehrkräftebildung auf Basis der Nds. MaVo wird an allen niedersächsischen Hochschulen so umgesetzt.
Es besteht aber die Möglichkeit zu beantragen, sie als BSV (s.u.) anerkennen zu lassen.
FSJ oder FD oder andere pädagogische Tätigkeiten an Schulen können auf Antrag für das BSV (Betriebs-/Sozial- o. Vereinspraktikum) (außerschulisch) angerechnet werden. Bitte wenden Sie sich an das Praktikumsbüro für außerschulische Praktika (bsv-praktikum@tu-braunschweig.de)