Praktika im 1-F-BA und 2-F-BA Erziehungswissenschaft
Praktikumsveranstaltung SoSe 23
Die Praktikumsveranstaltung "Berufswahlmotive, Praxiserfahrungen, Professionalisierungsprozesse" (4443712) findet im SoSe 2023 am 14. & 21.04.23 jeweils von 14.30-20.00 Uhr statt.
Studierende vereinbaren ihre Termine für die außerschulischen Praktika individuell mit ihrem Praktikumsanbieter. Sollte das außerschulische Praktikum als Gesamtleistung abgeleistet werden, empfehlen wir die Studienleistung nach dem 2. oder 4. Semester (in der vorlesungsfreien Zeit) zu erbringen. Bei einer Aufteilung des außerschulischen Praktikums in zwei Teilleistungen empfehlen wir das erste Praktikum nach dem 2. Semester und das zweite Praktikum nach dem 4. Semester (in der vorlesungsfreien Zeit) zu absolvieren.
Es sind ein oder zwei Praktika im Umfang von insgesamt mindestens zehn Wochen zu absolvieren. Es gilt in der Regel die 40-Stunden-Woche. Eine tägliche Arbeitszeit von fünf Zeitstunden sollte während des Praktikums nicht unterschritten werden, andernfalls müsste die Praktikumsdauer verlängert werden. Allerdings sind insgesamt mindestens 300 Zeitstunden zu absolvieren.
Das Praktikum im Bereich Erziehungswissenschaft kann in einem Unternehmen, einer öffentlichen Einrichtung, einem Verband oder einer gemeinnützigen Einrichtung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, Beratung, Bildung, Publizistik, Presse oder Kommunikation) abgeleistet werden. Neben Ihrer Eigeninitiative finden Sie auch geeignete Praktikumsanbieter in unserer Adressenliste.
Ja. Die Praktikumsveranstaltung wird nur im Sommersemester vom Institut für Erziehungswissenschaft angeboten.
Wir empfehlen, die Lehrveranstaltung im zweiten Semester zu besuchen, höhere Semester sollten die Ausnahme sein. Diese Lehrveranstaltung ist für Sie verpflichtend.
Die Praktikumsveranstaltung "Berufswahlmotive, Praxiserfahrungen, Professionalisierungsprozesse" (4443712) findet im SoSe 2023 am 14. & 21.04.23 jeweils von 14.30-20.00 Uhr statt.
Es ist ein reflektierender Kurzbericht in einem Umfang von sechs (bei einem 10-wöchigen Praktikum) bzw. drei (bei einem 5-wöchigen Praktikum) Seiten zu verfassen. Eine schlichte Gliederung und Strukturierung des Berichts genügt. Falls das Praktikum gesplittet wird (2x 5 Wochen), müssen zwei Berichte eingereicht werden, die von der Länge und von der Einteilungen die Hälfte des Gesamtberichts betragen. Hier finden Sie Hinweise zum Verfassen des Praktikumsberichts:
Praktika gelten erst nach der Annahme des Berichtes seitens der/des Praktikumsbeauftragten als bestanden. Berichte, die den (z. B. in den obligatorischen vorbereitenden Veranstaltungen zum Praktikum thematisierten) Anforderungen nicht gerecht werden, müssen von den Studierenden nach der Korrektur erneut eingereicht werden. Die Credits werden also erst nach der Abgabe der Berichte vergeben.
BPO 2013
Es ist ein wissenschaftlicher Praktikumsbericht in einem Umfang von 20 (bei einem 10-wöchigen Praktikum) bzw. 10 (bei einem 5-wöchigen Praktikum) Seiten zu verfassen. Eine schlichte Gliederung und Strukturierung des Berichts genügt. Falls das Praktikum gesplittet wird (2x 5 Wochen), müssen zwei Berichte eingereicht werden, die von der Länge und von der Einteilungen die Hälfte des Gesamtberichts betragen. Hier finden Sie Hinweise zum Verfassen des Praktikumsberichts:
Praktika gelten erst nach der Annahme des Berichtes seitens der/des Praktikumsbeauftragten als bestanden. Berichte, die den (z. B. in den obligatorischen vorbereitenden Veranstaltungen zum Praktikum thematisierten) Anforderungen nicht gerecht werden, müssen von den Studierenden nach der Korrektur erneut eingereicht werden. Die Credits werden also erst nach der Abgabe der Berichte vergeben.
Jegliche Anerkennungen sind nur als Teilleistung zu 50 % möglich!
Vor dem Studium: a) Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf b) Freiwilliges Soziales/Ökologisches/Kulturelles Jahr (FSJ/FÖJ/FKJ) c) Bundesfreiwilligendienst
Während des Studiums: Ehrenamtliches Engagement (mind. 200 Std.) ist nach Rücksprache mit der/dem Praktikumsbeauftragten für außerschulische Praktika und nach Vorlage entsprechender Nachweise auch als Teilleistung zu 50 % möglich.
Merke: Studierende, die dies absolviert haben, können mit den entsprechenden Nachweisen in die Sprechstunde kommen. Ein Praktikumsbericht ist immer zu schreiben, auch im Fall der Anerkennung.
Nicht anerkannt werden: a) Tätigkeiten, die aufgrund von Rechtsverpflichtungen geleistet werden (z. B. Grundwehrdienst, Zivildienst oder Pflichtpraktika an Schulen) b) Erziehungszeiten von Kindern c) Pflege von Angehörigen
Die Bescheinigung wird nur auf Anfrage der Studierenden ausgestellt.
Merke: Während der berufsbezogenen Praktika sind Studierende bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der der Praktikumsanbieter Mitglied ist und Beiträge zahlt, versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Während der außerschulischen Praktika sind Studierende bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der der Praktikumsanbieter Mitglied ist und Beiträge zahlt, versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Teilen Sie dies bitte Ihrem Praktikumsanbieter mit.
Füllen Sie bitte den Evaluationsbogen aus und reichen Sie diesen zusammen mit dem Praktikumsbericht ein. Hinweis: Die Evaluierung der Praktikumsstellen hilft Studierenden bei der Suche nach geeigneten Anbietern. Evaluationsbogen