Einstufung und Anerkennung von Leistungen
Sowohl Einstufungen als auch Anerkennungen erfolgen in der Regel im Rahmen des Bewerbungsprozesses.
Ortswechslerinnen und Ortswechsler
Als Ortswechsler oder Ortswechslerin gelten Sie, wenn Sie an der TU Braunschweig denselben Studiengang weiterstudieren wollen, den Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule begonnen haben. In diesem Fall gilt für Sie folgendes:
Da Einstufungen und Anerkennungen zeitintensive Prozesse sind, bitten wir, von Anfragen abzusehen und empfehlen die direkte Bewerbung.
*Die Begriffe Anerkennung und Anrechnung werden hier synonym gebraucht.
Für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen wenden Sie sich bitte an das:
Niedersächsische Kultusministerium
Postfach 161
30001 Hannover
Tel. +49 511/120-0
Einen Leitfaden zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie unter folgendem Link: Orientierungsrahmen zur Anerkennung
Das Formular zur Anerkennung von Leistungen ausländischer Hochschulen finden Sie unter folgendem Link: Anrechnung von Leistungen
informative Internetseiten zum Thema:
Hinweise zur Rechtsgrundlage
Sie haben die Möglichkeit, einzelne Leistungen für ihr aktuelles Studium anerkennen zu lassen. Die Anerkennung von Qualifikationen erfolgt nach Maßgabe des § 6 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung. In Ergänzung gilt insbesondere das Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung. Das Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz verweist auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes. Sie finden dort etwa Regelungen zur Information (§ 25) oder Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen (§ 39).