Persönliche Beratungen finden bis auf weiteres in der Fakultätsgeschäftsstelle nicht statt. AUSNAHME: Einzeltermine können nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache oder Terminabsprache per Mail vereinbart werden. Das Gebäude darf erst zum Termin betreten werden.
Die Prüfungsausschussvorsitzenden der Studiengänge der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik definieren die Betriebsstufe „massiv eingeschränkter Betrieb" als besonderen Ausnahmefall und stimmen der Durchführung von mündlichen Prüfungen durch Videokonferenzen entsprechend APO § 9 Abs. 4 für die Dauer dieser Betriebsstufe zu.
Aktualisierung: Seit dem 25.05.2020 ist die TU Braunschweig in den „Eingeschränkten Betrieb“ übergegangen. Nach Beschluss der Prüfungsausschussvorsitzenden der Studiengänge der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik wird die o.g. Regelung auf die Betriebsstufe "Eingeschränkter Betrieb" ausgeweitet.
Nach Beschluss der Prüfungsausschussvorsitzenden aller Studiengänge der Fakultät EITP (ET, Wi.-Ing. ET, IST, ElSy, EMob, Physik) wurde die Abgabefrist für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 16. März 2020 bis zum 04. Mai 2020 gehemmt.
Die Abgabefristen liefen in dieser Zeit nicht weiter. Seit dem 05. Mai 2020 läuft die verbleibende Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten weiter.
Verlängerungen darüber hinaus müssen somit wieder mit begründetem Antrag an den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden.
Abschlussarbeiten werden bei Abgabe per E-Mail an die Prüfenden (Prüfungsamt im CC) gesendet.
Im Rahmen der Betriebsstufe "Massiv eingeschränkter Betrieb" sind unter Beachtung der geltenden Regelungen (Hygieneplan und Hinweise für Online-Prüfungen) und der Zustimmung der Promotionskommissionsmitglieder auch Online-Promotionsprüfungen möglich.
Die noch offenen Anmeldungen für mündliche Prüfungen bleiben erhalten.
Für die mündlichen Prüfungen vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin mit dem Institut.
Sollten Sie an der mündlichen Prüfung nicht teilnehmen wollen, müssen Sie sich bitte schnellstmöglich im QIS Portal selbständig von der Prüfung abmelden.
Durchführungsbestimmungen für die einzelnen Prüfungsformate folgen kurzfristig.
Die Nachholprüfungen für die ausgefallenen Prüfungen ab dem 17. März 2020 werden größtenteils in der Zeit vom 25. Mai bis 12. Juni 2020 durchgeführt. Hierzu haben Sie zusätzlich auch schon eine allgemeine Information der Hochschulleitung erhalten. Ein Teil der Klausuren wird durch andere Prüfungsformen ersetzt werden.
Die Übersicht mit den Prüfungsterminen und- räumen sowie Informationen zu Prüfungen, die mündlich oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden werden, finden Sie ab der nächsten Woche auf dieser Webseite.
Wenn Sie an einer Nachholprüfung teilnehmen wollen, melden Sie sich unbedingt vom 06. Mai bis zum 12. Mai 2020 über das QIS-Portal für diese Prüfung an. In den Fällen in denen eine schriftliche Klausur angesetzt ist, ist der genaue Prüfungstermin im QIS-Portal bereits eingetragen.
Bitte melden Sie sich nur zu einer Nachholprüfung an, wenn Sie fest vorhaben, an der Prüfung teilzunehmen!
Da wir für jeden Prüfungsteilnehmer einen Bereich von 10 m² bereithalten müssen, ist eine genaue Kenntnis der Teilnehmerzahlen zwingend notwendig.
Durchführungsbestimmungen für die einzelnen Prüfungsformate folgen kurzfristig.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt oder die Studiengangskoordination.
Die Auflagenprüfungen sind aufgrund der Pandemie-Situation für das Wintersemester 2019/2020 ausgesetzt.
Alle Immatrikulationen bleiben bestehen. Die Auflagenprüfungen sind ab Sommersemester 2020 nachzuholen.
Anträge auf Fristverlängerung sind zum Sommersemester nicht notwendig.
Ab Sommersemester 2020 gelten wieder die üblichen Bestimmungen.