Unerwünschte Faxe

Der Versand von Werbe-Faxen ist ohne Einwilligung des Empfängers generell unzulässig. Um sich gegen solche unerwünschten Faxe zu schützen können schon im Vorhinein Maßnahmen getroffen werden. Zum einen empfielt sich das Ausschalten des Faxgerätes bei Nacht und an den Wochenenden. Zum anderen kann Fax-Software zum kontrollieren des Fax-Eingangs auf dem Computer installiert werden.

Ist das Erhalten eines unerwünschten Faxes schon erfolgt, so gibt es i.d.R. die Möglichkeit eine Nummern Sperre für den Absender auf dem Faxgerät einzurichten. Darüber hinaus kann und sollte der wiederrechtliche Erhalt solcher Werbe-Faxe bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Hierfür stellt diese ein Online-Beschwerdeformular zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Rufnummernmissbrauch finden Sie außerdem auf dieser Seite der Bundesnetzagentur.