PROfessorin

Um eine angemessene Beteiligung von Frauen an Entscheidungen sowie in Organen und Funktionen der Hochschule zu gewährleisten, sehen das Niedersächsische Hochschulgesetz und die Grundordnung der TU Braunschweig Frauenanteile von mindestens 40 von Hundert bei der Besetzung von Organen, Gremien und Kommissionen sowie von mindestens 50 von Hundert bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen vor.

In Bereichen, in denen Frauen auf Professuren-Ebene unterrepräsentiert sind, können diese Vorschriften zu einer überproportionalen Belastung in der akademischen Selbstverwaltung führen. Die TU Braunschweig hat Kompensationsmöglichkeiten eingeführt, die diesem Effekt entgegenwirken, Frauen einen Anreiz zur Mitwirkung in Entscheidungspositionen bieten und ihren erhöhten Einsatz für die Belange der Hochschule würdigen sollen.

Mit dem Programm PROfessorin bietet die TU Braunschweig Kompensationsmöglichkeiten für Frauen an, die den Status einer (Junior-)Professorin besitzen, in Bereichen mit einer Frauenunterrepräsentanz auf Professuren-Ebene tätig und in überproportionalem Maße in der akademischen Selbstverwaltung aktiv sind.

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