Die Endfassung der Dissertation ist im Benehmen mit den Berichtern vor der Drucklegung der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission bzw. dem dafür im Prüfungsprotokoll benannten Berichter zur Genehmigung vorzulegen. Die Überprüfung bezieht sich sowohl auf inhaltliche Änderungen als auch auf den endgültigen Titel der Dissertation.
Die Freigabe ist schriftlich zu bestätigen (siehe Formular Anlage 4).
Unentgeltliche Ablieferung an die Universitätsbibliothek bzw. elektronische Publikation entsprechend einer der folgenden Positionen:
Der Nachweis der Veröffentlichung gegenüber der Fakultät ist erbracht durch Vorlage der Empfangsbestätigung der Universitätsbibliothek über die ordnungsgemäße Veröffentlichung.
Darüber hinaus sind zusätzliche Exemplare der gedruckten Dissertation (für die Mitglieder der Prüfungskommission sowie für Professoren der Fakultät, die vorher schriftlich ihr Interesse bekundet haben) beim Dekanat abzugeben; deren Anzahl wird der Doktorandin oder dem Doktoranden nach der Disputation schriftlich vom Dekanat mitgeteilt.