Lehrveranstaltungen
Präsenzveranstaltungen sind im Wintersemester 2020/2021 grundsätzlich ausgesetzt. Ausnahmen gibt es bei Abschlussarbeiten. Das Sommersemester 2021 findet als Hybridsemester statt. Der Lehrbetrieb wird weiterhin durch die Lehrampel für die Präsenzlehre gesteuert. Vorlesungen und andere theoretischen Lehrveranstaltungen finden nur in wenigen Ausnahmefällen als Präsenzveranstaltungen statt. Bei praktischen Lehrveranstaltungen und Präsenzprüfungen sollen geeignete Maßnahmen der Risikoreduktion getroffen werden. Wir werden Sie an dieser Stelle und in den Studiengruppen in Stud.IP informieren, wenn Detailinformationen vorliegen.
Vortragsreihen, Handlungsbezogene Kompetenzen und Exkursionen
Absolut notwendige Exkursionen können auch im massiv eingeschränkten Betrieb im Rahmen der Freigabe der durch den Krisenstab vorgegebenen Hinweise weiter durchgeführt werden. Wenn Exkursionen nicht notwendig sind, soll unbedingt darauf verzichtet werden.
Exkursionen sind unter Hygienebedingungen in kleinen Gruppen möglich. Die Bedingungen können Sie auf folgender Seite nachlesen https://www.tu-braunschweig.de/hinweise-zum-coronavirus/studierende-und-lehrende#c650839. Informationen zu einzelnen Exkursionen erhalten Sie direkt bei den zuständigen Instituten.
Für die Vortragsreihen in den Masterstudiengängen Bauingenieurwesen, Umweltingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen/Bau sowie für die Exkursionen im Masterstudiengang Verkehrsingenieurwesen gilt folgende Regelung: Anstelle der Vortragsreihen bzw. Exkursionen (Bereich Schlüsselqualifikationen bzw. Professionalisierung) werden auch im Wintersemester 2020/2021 alle Veranstaltungen aus dem Pool überfachlicher Qualifikationen akzeptiert, die nicht direkt oder thematisch aus dem eigenen Studiengang stammen. Nach vorheriger Abstimmung mit der Studiengangskoordination können ggf. auch andere Veranstaltungen eingebracht werden. Einige Institute bieten spezielle Angebote als Ersatz für die Vortragsreihen an. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Stud.IP und auf den Internetseiten. Falls der Ausfall der Vortragsreihen zu Problemen im Studienablauf führt, melden Sie sich bitte bei der Studiengangskoordination. Wir versuchen, im Einzelfall eine passende Lösung zu finden.
Für die "Handlungsbezogenen Kompetenzen" dürfen ebenfalls alle Veranstaltungen aus dem Pool überfachlicher Qualifikationen eingebracht werden, die direkt oder thematisch nicht aus dem eigenen Studiengang stammen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.09.2021.
Abgabe von Arbeiten
Die Abgabe von Abschluss-, Studien- und Hausarbeiten ist digital möglich. Laut Allgemeiner Prüfungsordnung (APO) ist im Grundsatz eine nachträgliche Abgabe von ausgedruckten Exemplaren erforderlich, hierüber entscheiden und informieren aber Ihre jeweiligen Erstprüferinnen und Erstprüfer. Fristen für Härtefälle, bei besonderen Hindernissen wie geschlossenen Laboren oder nicht zugänglicher Literatur etc. sind in Absprache angepasst worden.