ITE | STEGREIF trag-werk

[Arch Aktuelles]

Entwickelt ein „trag-werk“ in Form eines Kleidungsstückes, zugelassen sind Kleid, Anzug oder Einteiler.

Das Stück muss formgebend sein. Als konstruktive und gestaltprägende Materialien sind lediglich Tapete, Papier und Karton erlaubt. Das trag-werk ist auf den eigenen Körper zu konfektionieren und an selbigem auch zu präsentieren. Abzugeben ist ein Foto des angezogenen Stückes auf der Vorderseite einer DIN-lang-Karte inklusive Detailaufnahme und Titel der Kreation, sowie eine
Materialprobe.

Sämtliche Infos siehe Download und ab spätestens 15 Uhr auf:

https://www.tu-braunschweig.de/ite/lehre/stegreif