Es besteht die Möglickeit die der Förderung von Auslandsaufenthalten für nicht lehrende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Weiterbildungszwecken im Rahmen des ERASMUS-Programms Staff Mobility.
Durch dieses Programm können Auslandsaufenthalte z.B. von Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern und technischem Personal
an einer der ERASMUS-Partnerhochschulen der
TU Braunschweig gefördert werden. Der in der Regel fünf Tage dauernde Aufenthalt im europäischen Ausland kann hierbei auf zwei Arten erfolgen.
1.) Im Rahmen eines Individualprogrammes kann ein eigenes Thema und eine Wunschuniversität oder ein Wunschland definiert werden. Dort können sich interessierte dann über das gewünschte Gebiet informieren, den Kolleginnen und Kollegen "über die Schulter" schauen und sich individuell weiterbilden.
2.) Viele Partnerhochschulen schreiben eine "Internationale ERASMUS-Woche" aus, in der sie zu einem bestimmten Fachthema Weiterbildungen anbieten. Auf eine solche Ausschreibung, die auf der Internetseite des International Office (in dem Bereich "ERASMUS Personalmobilität » Weiterbildung im Ausland" unter "Förderung") veröffentlicht ist, kann ebenfalls eine Bewerbung erfolgen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm und den TU-internen Bewerbungsmodalitäten und Rahmenbedingungen finden Sie auf der Internetseite des International Office.