Studentische Vereinigungen

Studentische Vereinigungen

An der TU Braunschweig gibt es eine Vielzahl von studentischen Initiativen, die als studentische Vereinigungen registriert sind. Das Verfahren zur Registrierung studentischer Vereinigungen richtet sich nach der

Ordnung zur Registrierung studentischer Vereinigungen an der TU Braunschweig.

Die Aufnahme in das Register der studentischen Vereinigungen muss bei der Abteilung 11 beantragt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Register trifft das Präsidium.

Folgende Unterlagen sind für eine Antragstellung erforderlich:

  • formloses Antragsschreiben;
    (adressiert an die Präsidentin, unterschrieben von 7 vollimmatrikulierten Studierenden der TU Braunschweig)
  • Satzung der Vereinigung
    (Aus der Mustersatzung) ergeben sich die wichtigsten Regelungen, die in der Satzung der studentischen Vereinigung geregelt sein sollten.)
  • Immatrikulationsbescheinigungen der 7 antragstellenden Personen

Eine Übersicht der registrierten studentischen Vereinigungen an der TU Braunschweig finden sie in der Registerübersicht.

Die jährliche Rückmeldung erfolgt durch Übersendung des Rückmeldungsformulars  an das Justiziariat.

Rückfragen zu diesem Thema beantwortet Frau Keinert, Telefon: 0531 391 - 4353.

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage per Mail oder Telefon. Bitte verzichten Sie auf das persönliche Einreichung von Unterlagen oder Vortragen von Anfragen.

Schriftliche Unterlagen können Sie in den Briefkasten der TU Braunschweig, Universitätsplatz 2 einwerfen oder in der Poststelle im Erdgeschoss abgeben.
Bitte nicht in den Briefkasten am Gebäude in der Abt-Jerusalem-Str. 6 einwerfen, da dies kein Briefkasten der TU Braunschweig ist!