TU BRAUNSCHWEIG
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Zahlungsweise für Beiträge und Gebühren

Die Einzahlung des Semesterbeitrages und des Studienbeitrages (bzw. der Langzeitstudiengebühren und/oder ggf. anderer Gebühren) ist Voraussetzung sowohl für die Immatrikulation als auch für die jeweiligen Rückmeldungen in das nächsthöhere Semester.

 

Fristen

Die Einzahlungen der Beiträge und Gebühren für Studienanfänger an der TU Braunschweig müssen für das Wintersemester 2010/11

* bis zum 15.10.2010

erfolgen.

Die Einzahlungen der Beiträge und Gebühren für bereits immatrikulierte Studierende müssen

* bis zum 1.8. für das jeweilige Wintersemester und

* bis zum 1.2. für das jeweilige Sommersemester

erfolgen.

 

Abbuchungsverfahren

Wir empfehlen allen Studierenden, die Beiträge und Gebühren per Abbuchungsverfahren einziehen zu lassen.

Die Abbuchung der Beiträge und Gebühren für bereits immatrikulierte Studierende erfolgt

* zum 1.8. für das jeweilige Wintersemester und

* zum 1.2. für das jeweilige Sommersemester.

Die Abbuchung der Beiträge und Gebühren für neuimmatrikulierte Studierende zum Wintersemester 2010/11 erfolgt zu einem der Abbuchungstermine zwischen dem 03.09.2010 und 15.10.2010!

 

Bankverbindung

Falls Sie nicht am Abbuchuchungsverfahren teilnehmen möchten, überweisen Sie die Beiträge und Gebühren bitte fristgerecht an folgende Bankverbindung:

TU Braunschweig
Konto-Nr.: 170 8700
BLZ: 250 500 00 (Braunschweigische Landessparkasse)

Angaben im Verwendungszweck für Studienanfänger:
Matrikel-Nr. (oder Geburtsdatum), Name, Vorname

Angaben im Verwendungszweck für bereits immatrikulierte Studierende:
Matrikel-Nr., Name, Vorname


Hinweis:
Falls Sie den maschinell lesbaren Überweisungsträger aus dem LEPORELLO verwenden, führen Sie die Überweisung selbst aus. Nur dann ist gewährleistet, dass der Beitrag auch sicher auf dem Konto der TU Braunschweig gebucht werden kann.

 


aktualisiert 16.08.2010 Druckversion
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Verantwortlich: Dr. Anja Riese
Feedback an i-amt@tu-braunschweig.de