TU BRAUNSCHWEIG
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Zugangstest Sport / Bewegungspädagogik

(Studienbeginn Wintersemester 2010/11)

Alle Studieninteressierten müssen sich bis zum 11. Juni 2010 beim Seminar für Sportwissenschaft und Sportpädagogik, Pockelsstraße 11, 38106 Braunschweig, schriftlich oder per E-Mail (k.baer@tu-bs.de) für den Zugangstest, welcher am 30. Juni 2010 stattfindet, anmelden. Der Eingang der Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

Der Anmeldung sind der Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung und der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Bronze beizufügen bzw. spätestens am Tag des Ferststellungsverfahrens vorzulegen.

Die Anmeldefrist für das Wintersemester 2010/11 ist bereits abgelaufen.

Wichtige Hinweise

  • Der ZGT besteht aus einer praktischen Prüfung und einer halbstündigen Klausur.
  • Ordnung & Inhalte des ZGT
  • Der Zugangstest beginnt am Mittwoch, 30. Juni 2010 um 08:30 Uhr in der Sporthalle Rebenring.
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich und in Sportkleidung.
  • Nach dem Testtermin werden Sie vom Seminar für Sportwissenschaft und Sportpädagogik über das Ergebnis benachrichtigt.

Der Ablauf Zugangstest

    Praktische Prüfung: drei Teilprüfungen

  • Demonstration der Ballspiel- und Mitspielfähigkeit
  • Demonstration der Wahrnehmungs- und Koordinationsfähigkeit
  • Demonstration einer allgemeinen Ausdauerfähigkeit.

    Klausur, 30 Minuten  

  • Prüfung Ihrer bewegungstheoretischen Kenntnisse
  • Zur Vorbereitung auf die Klausur empfohlen: Bruckmann, Klaus; Recktenwald, Heinz-Dieter: Schulbuch Sport - Ein Arbeitsbuch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13. 3. Auflage, Aachen 2005

Befreiung vom Zugangstest

Vom Zugangstest befreit sind:
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die an einer Universität in der Bundesrepublik eine gleichwertige Prüfung (z. B. Sporteingangsprüfung in Baden-Württemberg) erfolgreich abgelegt haben
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die eine Übungsleiterlizenz des Landessportbunds (im Umfang von 120 Stunden) nachweisen
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die im Schwerpunktfach Sport in der theoretischen und praktischen Abiturprüfung mindestens 8 Punkte erreicht haben
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die als fünftes Prüfungsfach Sport im Abitur gewählt und mindestens 11 Punkte erreicht haben
  • Studienortwechsler mit bestandener Zwischenprüfung/bestandenem Vordiplom im Unterrichtsfach Sport/Studiengang Sportwissenschaft
  • Studierende in vom Seminar für Sportwissenschaft und Sportpädagogik anerkannten Austauschprogrammen.

Der Antrag auf Befreiung vom Zugangstest muss zusammen mit den Nachweisen über die Ausbildung in Erster Hilfe und dem des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Bronze bis spätestens zum 30. Juni 2010 beim Seminar für Sportwissenschaft und Sportpädagogik eingereicht werden.


aktualisiert 21.06.2010 Druckversion
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