Für das Studium des Teilstudiengangs English Studies im Zwei-Fächer-Bachelor der Fakultät für Geistes- und Erziehungswissenschaften muss ein Sprachnachweis vorgelegt werden. Derzeit kann man English Studies als Major- oder Minorfach mit dem akademischen Grad eines Bachelors abschließen. Auch für die Kombination English Studies/Medienwissenschaften ist ein Nachweis erforderlich.
Der Sprachnachweis wird durch das erfolgreiche Absolvieren eines der folgenden international anerkannten Sprachtests erbracht. Dieser Nachweis ist spätestens bis Freitag, 17. September 2010 einzureichen beim Englischen Seminar der TU Braunschweig. Senden Sie bitte diesen Nachweis zusammen mit einem adressierten und FRANKIERTEN Rückumschlag (DIN C6/kleiner Umschlag, 0,55 Euro) an die folgende Adresse:
Englisches Seminar
z. H. Herrn Michael Bacon
Bienroder Weg 80
38106 Braunschweig
1. Test of English as a Foreign Language/TOEFL
a) internetbasierter Test/IBT (83 Punkte)
b) computerbasierter Test/CBT (210 Punkte)
c) papierbasierter Test/PBT (547 Punkte)
Informationen unter www.ets.org
2. Cambridge Advanced Certificate of English/CAE
a) Grade B oder höher
Informationen unter: www.cambridgeesol.org
3. Cambridge Certificate of Proficiency/CPE
a) Grade C oder höher
Informationen unter: www.cambridgeesol.org
4. International English Language Testing System/IELTS
a) Band 6 oder höher
Informationen unter:www.ielts.org
Die Nachweise dürfen in der Regel nicht älter als drei Jahre sein. Sprachtests anderer Hochschulen werden in der Regel an der TU Braunschweig nicht als Sprachnachweis anerkannt.
Vom Sprachnachweis können befreit werden:
Studienbewerber/-innen mit Englisch als Muttersprache oder mit muttersprachähnlicher Kompetenz durch einen nachgewiesenen längeren Aufenthalt in einem englischsprachigen Land (mindestens 10 Monate), Studierende aus den vom Englischen Seminar anerkannten Austauschprogrammen und Studienortwechsler mit besonderen Voraussetzungen. Studienbewerberinnen und -bewerber, die einen Schnitt von mindestens 12 Punkten im Fach Englisch in den letzten zwei Halbjahren der Oberstufe (vom Abitur aus betrachtet) erzielt haben, wobei das Abiturzeugnis nicht älter als drei Jahre sein darf. Um vom Sprachnachweis befreit zu werden, stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim Englischen Seminar und fügen die entsprechenden Bescheinigungen in Kopie bei. Sie senden diesen Antrag zusammen mit einem adressierten und FRANKIERTEN Rückumschlag (DIN C6/kleiner Umschlag, 0,55 Euro) an die folgende Adresse (für die Rückmeldung):
Englisches Seminar der TU Braunschweig
z. H. Herrn Michael Bacon
Bienroder Weg 80
38106 Braunschweig
Letztmöglicher Termin für den Antrag auf Befreiung vom Sprachnachweis ist Freitag, 17. September 2010.
Kontaktpersonen: m.bacon@tu-bs.de