TU BRAUNSCHWEIG
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Gemäß § 3 Abs. 6 der Grundordnung der TU Braunschweig arbeiten die Senatskommissionen als beratende Gremien dem Präsidenten und dem Senat zu. Die Mitglieder werden von ihren jeweiligen Gruppen im Senat vorgeschlagen und vom Präsidium für die Dauer der Amtsperiode des Senats bestellt.

Auf Grund der Beschlüsse des Präsidiums vom 24.01.2007 und des Senats vom 14.02.2007 gibt es an der TU Braunschweig künftig folgende Kommissionen:

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aktualisiert 27.05.2010 Druckversion
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Verantwortlich: Petra Eimbeck
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