Der Senat der TU Braunschweig ist gemäß § 36 Niedersächsisches Hochschulgesetz ein kollegiales Zentralorgan mit Entscheidungsbefugnissen.
Dem Senat gehören 13 unmittelbar gewählte stimmberechtigte Mitglieder an (§ 41 NHG). Er setzt sich wie folgt zusammen:
Professorengruppe:
Wissenschaftliche Mitarbeiter:
Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung:
Studierende:
Mit beratender Stimme gehören dem Senat weiterhin an:
Der Präsident beruft die Senatssitzungen ein und leitet sie. Er hat die Beschlüsse des Senates vorzubereiten und auszuführen
Die Sachbearbeitung für Senatsangelegenheiten (Protokollführung, Sitzungsdienst, Beschlussarchiv) wird von der Geschäftsstelle des Präsidiums (Frau Legero / Frau Winkler) wahrgenommen.
Öffentlichkeit und Sitzungstermine
Die Sitzungen des Senates finden in der Regel einmal im Monat innerhalb der Semesterzeiträume statt. Sitzungtermine, Ort und Zeiten sind in der Rubrik Aktuelles & Termine aufgeführt.
Der Senat tagt öffentlich. Die Öffentlichkeit ist dabei auf die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule beschränkt. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind verschiedene Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
Aufgaben des Senates:
Die Aufgaben des Senates sind in in § 41 NHG beschrieben.
Der Senat beschließt die Ordnungen der Hochschule (soweit nicht die Fakultät zuständig ist) und insbesondere die Grundordnung. Er beschließt die Entwicklungsplanung sowie den Frauenförderplan.
Verantwortlich:
Stefanie Winkler
Feedback an stefanie.winkler@tu-braunschweig.de