TU BRAUNSCHWEIG
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An dieser Stelle werden Sie über Aktuelles und Termine informiert.

16.04.2010: Informationen zur Masterarbeit, Ankündigung Fachrat

30.03.2010: Die Bewerbungsphase für die Vergabe von Stipendien zum Sommersemester 2010 beginnt voraussichtlich Ende April 2010.

Die TU Braunschweig vergibt zu jedem Semester leistungsbezogene Stipendien in Höhe von 500,00 Euro / Semester als einmalige Zahlung an Ihre Studierenden. Die Förderdauer beträgt ein Semester.

Wie wird ausgewählt?

Die Auswahlkommission vergibt die Stipendien leistungsorientiert. Relevant sind Ihre Studienleistungen in dem der Bewerbung vorausgehendenSemester. Für die Bewerbung brauchen Sie den Notenspiegel bzw. Leistungsscheine des vergangenen Semesters in digitaler Form (z.B. eingescannt). Sie werden im Bewerbungsprozess nach Ihrer gewichteten Durchschnittsnote gefragt, die Sie selber aus Ihren Einzelnoten und den dazugehörigen Leistungspunkten errechnen. In diese Durchschnittsnote rechnen Sie bitte alle erbrachten Prüfungsleistungen ein. Auch nicht bestandene Prüfungen müssen hier angegeben werden.

Die Gesamtzahl der erreichten Leistungspunkte geben Sie bitte ebenfalls in der Bewerbung an.

Im Motivationsschreiben haben Sie die Möglichkeit, der Auswahlkommission weitere Informationen über Ihre Person, Ihren Studienerfolg, Ihre Studienplanung oder Ihre Studienmotivation mitzuteilen. Die Auswahlkommission nutzt das Motivationsschreiben als zusätzliches Auswahlkriterium, wenn zwei oder mehrere Bewerber/Bewerberinnen um einen Stipendienplatz konkurrieren.

Wo und wie bewerben?

Die Bewerbung wird über unser Stipendienportal online durchgeführt. Für die Bewerbung müssen Sie ein Benutzerkonto eröffnen, welches nach Ihrer Registrierung freigeschaltet werden muss. Dies kann bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig!

Stipendienportal der TU Braunschweig

Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium!

10.03.2010: Englisch-Sprachkurse im Sommersemester

Die Online-Anmeldung für die Sprachkurse im Sommersemster 2010 ist freigeschaltet.

Sprachenzentrum

04.02.2010 Änderung der APO

Die 3. Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge ist am 29.01.2010 in Kraft getreten und gilt damit ab sofort für alle Bachelor- und Masterstudierende an der TU Braunschweig.

Die wichtigsten Änderungen sind:

1. Die 30-Leistungspunkte-Regel nach dem 2. Semester wird abgewandelt: Studierende, die in den ersten beiden Studiensemestern die 30 Punkte nicht erbracht haben, müssen in Zukunft keinen Ausnahmeantrag mehr stellen, um ihr Studium fortsetzen zu dürfen. In Zukunft sind Sie nur noch dazu verpflichtet an einem Beratungsgespräch teilzunehmen. Ohne die Teilnahme am Beratungsgespräch werden Sie nicht zu Prüfungen zugelassen!

2. Die Abmeldung von Klausuren ist bis 12:00 Uhr am Werktag vor dem Prüfungstermin möglich. Zu verwenden ist das Abmeldeformular, das persönlich, per Fax, als E-Mail-Anhang oder per Brief fristgerecht im Prüfungsamt eingehen muss. Fristgerecht bedeutet:

- persönlich bis 12 Uhr am Werktag vor der Prüfung (bitte beachten Sie die  Sprechzeiten!)

- per Fax oder per E-Mail-Anhang bis 12 Uhr am Werktag vor der Prüfung

- per Post mit Poststempel vom Werktag vor der Prüfung

- per Online-Abmeldung bis 24 Uhr am Werktag vor der Prüfung

Bitte beachten Sie: bei mündlichen Prüfungen gilt weiterhin die Abmeldefrist von einer Woche!

3. Der Rücktritt von Wiederholungsprüfungen ist ab sofort gestattet. Die Online-Abmeldung von Wiederholungsprüfungen ist jedoch erst ab dem Sommersemester 2010 möglich.

4. In der Regelstudienzeit (Bachelor: 6 Semester, Master: 4 Semester) bestandene Prüfungen können im darauf folgenden Prüfungszeitraum wiederholt werden. Bitte beachten Sie: Es gilt hierbei immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung. Konkret bedeutet das, dass Sie Ihr Prüfungsergebnis verbessern, aber auch verschlechtern können. Bei Nicht-Erscheinen oder Nicht-Bestehen der freiwilligen Wiederholungsprüfung gilt die Prüfung als "Nicht-Bestanden", auch wenn Sie im vorherigen Versuch bestanden worden ist!

Im aktuellen Semester ist die Wiederholung bestandener Prüfungsleistungen nicht möglich, da die Prüfungsanmeldefristen bereits abgelaufen sind. Im Sommersemester 2010 dürfen daher ausnahmsweise alle Prüfungen, die in der Regelstudienzeit bestanden wurden, wiederholt werden.

 

21.10.2009: Folien zur Erstsemester-Infoveranstaltung

Die Folien zur heutigen Infoveranstaltung können Sie hier herunterladen:


aktualisiert 16.04.2010 Druckversion
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Verantwortlich: Maresa Kasten
Feedback an orwi-studium@tu-braunschweig.de