Die Hochschule als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat das Recht der Selbstverwaltung. Sie regelt ihre Angelegenheiten in der Grundordnung und anderen Ordnungen. An der Technischen Universität gibt es folgendes Gremien:
An (fast) allen Gruppen wirken Mitglieder aller Statusgruppen mit. Die Amtszeit der Hochschullehrergruppe, der Mitarbeitergruppe und der MTV-Gruppe in den Kollegialorganen (Senat, Fakultätsrat) beträgt zwei Jahre, die der Studierenden nur ein Jahr. Die Wahlperiode für die Gremien, der nur die Studierenden angehören, hat eine Länge von einem Semester.
Nähere Informationen auf den Seiten des AStA, StuPa oder Wahlamtes der Technischen Universität Braunschweig.
Responsible:
Martin Woiton
Feedback to move@tu-braunschweig.de