Für das Studium werden semesterweise Beiträge und Gebühren erhoben. Die Einzahlung ist Voraussetzung sowohl für die Immatrikulation als auch für die jeweiligen Rückmeldungen in das nächsthöhere Semester. Dies sind im einzelnen
Der Semesterbeitrag besteht aus dem Studentenwerksbeitrag (beinhaltet das Semesterticket), dem Studentenschaftsbeitrag sowie dem Verwaltungskostenbeitrag.
Die aktuelle Höhe des Semesterbeitrages finden Sie hier.
Der Studienbeitrag wird erstmals ab dem Wintersemester 2006/07 für grundständige und konsekutive Masterstudiengänge von jedem zu diesem Zeitpunkt neu immatrikulierten Studierenden erhoben und beträgt zur Zeit 500 € je Semester. Ab dem Sommersemester 2007 müssen alle eingeschriebenen Studierende Studienbeiträge in Höhe von 500 € je Semester zahlen.
Der Geldbetrag soll zur Verbesserung des Lehr- und Betreuungsangebots eingesetzt werden. Lesen Sie hierzu einen Brief des Ministers für Wissenschaft und Kultur.
Nach Ablauf einer bestimmten Zeit werden Langzeitstudiengebühren (siehe dort) erhoben. Auch von GasthörerInnen und Senioren (Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben), werden Beiträge und Gebühren erhoben.
Nach Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester müssen anstelle der Studienbeiträge Langzeitstudiengebühren gezahlt werden.Die Langzeitstudiengebühr beträgt je 600 € im ersten und zweiten, je 700 € im dritten und vierten und je 800 € ab dem fünften Semester.
Für bestimmte Studiengänge sind Studiengebühren festgesetzt worden. Zu diesen Studiengängen gehören z. B. Personalentwicklung im Betrieb, Pro Water, Psychologische Psychotherapie und das Wirtschaftswissenschaftliche Aufbaustudium. Studienbeiträge oder Langzeitstudiengebühren fallen für diese Studiengänge nicht an.