Arbeitsgemeinschaft der "Datenschutzbeauftragte Niedersächsischer Hochschulen"
DIE KOMMENDEN TAGUNGEN
* 17. (Mittwoch) und 18. (Donnerstag) Februar 2010
Blockhaus Ahlhorn
Ahlhorner Fischteiche 2
26197 Großenkneten
* 27. (Montag) und 28. (Dienstag) September 2010
Einzelheiten werden noch bekannt gegeben
Deutschlandfunk, Meldung vom 14.09.2007 über das
"Erste bundesweite Treffen der Hochschul-Datenschutzbeauftragten"
Professor Michael Wettern ist Datenschutzbeauftragter an der TU Braunschweig. Ihm machen vor allem die Erhebung und Sicherung von Daten im Zusammenhang mit der Evaluierung von Professoren Sorge, weil davon künftig ja auch die Verteilung von Geldmitteln abhängen kann. Und er bemängelt, dass Hochschulen oft gar keine Löschfristen haben für Daten, die dort in der Vergangenheit erhoben wurden:
Dass von Studierenden, die sich exmatrikulieren, also dann keine Studenten mehr sind, deren Daten dann aber in der Fülle, wie sie waren, weiterhin gespeichert werden. Das ist auch nicht zulässig, die müssten gelöscht werden, es sollten nur solche weiter gespeichert werden, die darüber Auskunft geben, wann wer wie lange mit welchem Abschluss studiert hat.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/669914/
Die vollständige Sendung des DLF war auch als Audiodatei abrufbar
[http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2007/09/14/dlf_20070914_1446_d2151ffd.mp3]
Das Manuskript sowie die Folien meines Vortrages habe ich als PDF-Dateien unter der Rubrik "Publikationen" abgelegt.
Die gesammelten Veröffentlichungen der Tagungsbeiträge finden Sie unter der folgenden Adresse:
http://www.datenschutz.fu-berlin.de/dahlem/neuigkeiten/dokumente_tagung.html.
Datenschutzbeauftragte Niedersächsischer Hochschulen
Pressemitteilung, 24. Februar 2006
Vorratsdatenspeicherung ist verfassungwidrig
Die Datenschutzbeauftragten appellieren an den Deutschen Bundestag, die beabsichtigte verdachtsunabhängige Datenspeicherung nicht einzuführen, um die vertrauliche Kommunikation - eine der Grundvoraussetzungen erfolgreicher Forschung und Lehre an Hochschulen - nicht grundlos zu stören.
Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Druckfrisch liegt nun eine Musterordnung zur internen Evaluation vor, nach der die Hochschulen Niedersachsens in regelmäßigen Abständen die Erfüllung ihrer Aufgaben überprüfen können. Die Musterordnung wurde von einer interministeriellen Arbeitsgruppe im Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Hannover unter der Leitung von Herrn Peter Eckstein erarbeitet. Mit dieser Musterordnung ist den Hochschulen eine "Leitplanke" gegeben, nach der sie die eigene Ordnung ausrichten können, was als Grundlage der internen Evaluation nach § 5, Abs. 1 NHG erforderlich ist.
Die Musterordnung liegt hier als PDF-Datei zur Einsicht bereit.
Responsible:
Prof. Dr. Michael Wettern
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