TU BRAUNSCHWEIG
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Arbeitsgemeinschaft der "Datenschutzbeauftragte Niedersächsischer Hochschulen"


DIE KOMMENDE TAGUNG

14. und 15. Februar 2011   
    Angebot der Universität Göttingen 
  

 


Vortragsfolien der 34. Tagung, 17.-18.02.2010, Ahlhorn

Auf mehrfache Nachfrage stehen mit Einwilligung der Autoren die Folien der Vorträge von Frau Nöbel und Herrn Hansen (beide vom ULD, Kiel) als PDF-Dateien zur allgemeinen Einsicht bereit.

Hier finden Sie die Folien von Herrn Hansen (2,36 MB).

Hier sind die Folien von Frau Nöbel abgelegt (3,23 MB).
Zur Verdeutlichung ihrer Folien ergänzt die Autorin:

Die Löschung kompletter Vorgänge hat in der Tat mittlerweile Einzug in die vorprogrammierten Instrumente auch von OTRS gefunden - jedoch eher aus Speicherplatzgründen. Darüberhinaus ist es jedoch möglich, die Datenbank direkt oder über via SOAP individuell anzusprechen und alle gewünschten Manipulationen vorzunehmen. OTRS bietet ein umfassendes Entwicklermanual mit den wesentlichen Einstiegsinformationen:
http://doc.otrs.org/developer/2.4/en/html/

Für den ULD-Anwendungszweck wurden folgende Bedingungen gesetzt: Daten von Petenten/Kunden, die kein offenes Ticket im System haben, werden nach 3 Monaten gelöscht. Zu den Daten gehören auch die Nachrichten und Notizen im Zusammenhang mit dem Ticket, da auch aus ihnen heraus eine Identifizierung des Kunden möglich wäre. Somit gibt es eine Frist von 3 Monaten, in denen die Petenten zu abgeschlossenen Tickets Nachfragen stellen können und eine Übersicht über das grundsätzliche Ticketaufkommen z.B. pro Jahr kann immer noch erstellt werden.

Mein Skript habe ich mittlerweile im OTRS-Forum zur Diskussion gestellt (Tickets anonymisieren:
http://www.otrs-forum.de/viewtopic.php?f=17&t=4155
Da ich mit den von OTRS genutzten Programmiersprachen nicht gut vertraut bin, gibt es sicherlich elegantere Lösungen.

Die grundlegende Funktion wurde jedoch vom OTRS-Entwickler nicht bezweifelt, auch Hinweise auf  Datenbankinkonsistenzen gab es bisher nicht.

Abschließend kann ich Ihnen mitteilen: OTRS kann datenschutz-
konform als Ticketsystem genutzt werden, sofern man bereit ist Gedanken und einige wenige Stunden Zeit in die Konfiguration und Anpassung zu investieren.

 

 


Deutschlandfunk, Meldung vom 14.09.2007 über das
"Erste bundesweite Treffen der Hochschul-Datenschutzbeauftragten"


Professor Michael Wettern ist Datenschutzbeauftragter an der TU Braunschweig. Ihm machen vor allem die Erhebung und Sicherung von Daten im Zusammenhang mit der Evaluierung von Professoren Sorge, weil davon künftig ja auch die Verteilung von Geldmitteln abhängen kann. Und er bemängelt, dass Hochschulen oft gar keine Löschfristen haben für Daten, die dort in der Vergangenheit erhoben wurden:

Dass von Studierenden, die sich exmatrikulieren, also dann keine Studenten mehr sind, deren Daten dann aber in der Fülle, wie sie waren, weiterhin gespeichert werden. Das ist auch nicht zulässig, die müssten gelöscht werden, es sollten nur solche weiter gespeichert werden, die darüber Auskunft geben, wann wer wie lange mit welchem Abschluss studiert hat.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/669914/

Die vollständige Sendung des DLF war auch als Audiodatei abrufbar
[http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2007/09/14/dlf_20070914_1446_d2151ffd.mp3]

Das Manuskript sowie die Folien meines Vortrages habe ich als PDF-Dateien unter der Rubrik "Publikationen" abgelegt.

Die gesammelten Veröffentlichungen der Tagungsbeiträge finden Sie unter der folgenden Adresse:
http://www.datenschutz.fu-berlin.de/dahlem/neuigkeiten/dokumente_tagung.html.


Datenschutzbeauftragte Niedersächsischer Hochschulen
Pressemitteilung, 24. Februar 2006

Vorratsdatenspeicherung ist verfassungwidrig
Die Datenschutzbeauftragten appellieren an den Deutschen Bundestag, die beabsichtigte verdachtsunabhängige Datenspeicherung nicht einzuführen, um die vertrauliche Kommunikation - eine der Grundvoraussetzungen erfolgreicher Forschung und Lehre an Hochschulen - nicht grundlos zu stören.

 


Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft


Druckfrisch liegt nun eine Musterordnung zur internen Evaluation vor, nach der die Hochschulen Niedersachsens in regelmäßigen Abständen die Erfüllung ihrer Aufgaben überprüfen können.  Die  Musterordnung wurde von einer interministeriellen Arbeitsgruppe im Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Hannover unter der Leitung von Herrn Peter Eckstein erarbeitet. Mit dieser Musterordnung ist den Hochschulen eine "Leitplanke" gegeben, nach der sie die eigene Ordnung ausrichten können, was als Grundlage der internen Evaluation nach § 5, Abs. 1 NHG erforderlich ist.

Die Musterordnung liegt hier als PDF-Datei zur Einsicht bereit.


aktualisiert 22.03.2010 Druckversion
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Verantwortlich: Prof. Dr. Michael Wettern
Feedback an datenschutz@tu-braunschweig.de