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Tag für Bauen, Umwelt und Architektur
Vorstellung des Masterstudiengangs Architektur
Informationen zu Bewerbung und Zulassung
am Freitag, 09. Juli 2010, 13-18 Uhr
Technische Universität Braunschweig, Altgebäude und Architekturpavillon
Wir möchten die Bachelorstudierenden im 6.Semester herzlich einladen, sich am 09. Juli 2010 über das Masterstudium der Architektur in Braunschweig zu informieren.
Neben der Masterstruktur werden Infos zu Bewerbung und Zulassung gegeben.
Programm:
14.20-14.55 Uhr Berufsbild Architektur (für Bachelorbeginner) (Raum PK 4.3)
15.40-16.35 Uhr Vorstellung Master Architektur (Raum PK 4.7)
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Masterstudiengang Architektur
Änderungen im Zulassungsverfahren
Im Fakultätsrat wurden Änderungen in den Zulassungsordnungen unserer
Masterstudiengänge beschlossen, die sich auf die diesjährige Bewerbungsphase
auswirken.
Was hat sich geändert:
Eine Bewerbung zum 15.07.2010 ist auch mit 130 LP möglich, wenn zum 15.09.2010
150 LP nachgewiesen werden können.
Das bedeutet für das Zulassungsverfahren:
Bewerbungsfrist für alle Masterstudiengänge ist der 15.07.2010.
Bewerben kann sich
folgender Personenkreis:
- Studium im Bachelorstudiengang Architektur mit der entsprechenden Durchschnittsnote 3,0
- mit Bachelorabschluss: Zulassung erfolgt
- mit 150 LP: Zulassung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises des Bachelor-
Abschlusses zum 31.03.2011
- mit 130 LP: Zulassung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises von 150 LP zum
15.09.2010 und vorbehaltlich des Nachweises des Bachelor-Abschlusses
zum 31.03.2011
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Änderungen Zulassungsverfahren Master.pdf
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Übergang Bachelor- zum Masterstudium
Zusatzprüfungen
Es können zur Gewährleistung eines reibungslosen Überganges vom Bachelor- zum Masterstudium gem. § 19 der APO
bereits im Bachelorstudium Leistungen des Masterstudiums als Zusatzprüfungen erbracht werden.
Zusatzprüfungen müssen beim Prüfungsausschuss beantragt und vor der Klausur angemeldet werden.
Hierzu muss das entsprechende Antrags- und Anmeldeformular ausgefüllt und in der Geschäftsstelle abgegeben werden.
Diese Prüfungen können anschließend im Masterstudiengang auf Antrag mit bis zu 35 Leistungspunkten anerkannt werden.
Nicht bestandene Zusatzprüfungen haben keine Pflichtanmeldung zur Folge!
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Antrag auf Zulassung zur Zusatzpruefung.pdf
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